Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Aussagen von "..." sind richtig.
Sollten Sie jedoch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen eines verschlossenen Arbeitsmarktes beziehen, haben Sie hierauf keinen Anspruch mehr, sobald Sie eine Tätigkeit - entsprechend ihres Leistungsvermögens oder aber auf Kosten ihrer Gesundheit - mit einer Arbeitszeit von mindestens 3 Stunden täglich tatsächlich ausüben. Es besteht dann ab Aufnahme der selbständigen Tätigkeit lediglich ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Bei einem monatlichen Arbeitseinkommen bis zu max. monatlich 400,00 Euro wird allerdings unterstellt, dass eine Arbeitszeit von täglich 3 Stunden nicht erreicht wird.
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