Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Eu-Rente und freiberuflich als Künstler

von künstler11.07.2011 | 14:37
3801 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich beziehe seit 2006 eine volle EU-Rente, die noch befristet ist bis Anfang 2012. Bedingt durch meine schwere Lebensgeschichte habe ich mit dem Malen angefangen und mir vieles selber angeeignet. Bin auch in den Berufsverband bildender Künstler aufgenommen worden. Jetzt habe ich die Möglichkeit meine Bilder in einem Atelier regelmäßig auszustellen und zu verkaufen. Wenn ich mich jetzt als Künslter freiberuflich beim Finanzamt melde, hat das Auswirklungen auf meine Eu-Rente. Mein Steuerberater sagt nein, da ich keiner Arbeit nachgehe, wenn ich künstlerisch tätig bin. Wer weiß genaueres? Vielen Dank schonmal! Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.07.2011 | 06:36

Die Aussagen von "..." sind richtig.

Sollten Sie jedoch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen eines verschlossenen Arbeitsmarktes beziehen, haben Sie hierauf keinen Anspruch mehr, sobald Sie eine Tätigkeit - entsprechend ihres Leistungsvermögens oder aber auf Kosten ihrer Gesundheit - mit einer Arbeitszeit von mindestens 3 Stunden täglich tatsächlich ausüben. Es besteht dann ab Aufnahme der selbständigen Tätigkeit lediglich ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Bei einem monatlichen Arbeitseinkommen bis zu max. monatlich 400,00 Euro wird allerdings unterstellt, dass eine Arbeitszeit von täglich 3 Stunden nicht erreicht wird.

2 Antworten

...am 11.07.2011 | 22:21
Wenn die Einnahmen aus der künstl. Tätigkeit (Z.B. durch Verkauf, Gagen etc.) als gewerbliche bzw. freiberufliche Einnahmen zu versteuern sind, dann zählen sie auch als Hinzuverdienst bei Ihrer Rente. D.h. um die vole Rente weiter beziehen zu können dürften sie max. 4800 Euro im Kalenderjahr als zu versteuerndes Einkommen verdienen. Außerdem sollten Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden. Je nachdem, wie hoch ihrer Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit sind, müßten Sie sich doch als Künstler rentenpflichtversichern...
künstleram 12.07.2011 | 16:27
Vielen Dank für Ihre Antwort. Das heißt, dass ich mich erstmal nicht beim Finanzamt melden muss als Künstler!? Demnach ist es mir ja auch nicht möglich meine Unkosten durch die künstlerische Tätigkeit abzusetzen! Verstehe ich das richtig - darum geht es mir nämlich. Auch als Rentner muss ich ja einen Einkommenssteuer machen. Ich habe bis jetzt auch gemalt - zuhause und werde das weiterhin tun - der einzigeste Unterschied ist jetzt, dass ich eine Möglichkeit habe meine Bilder auszustellen. Mehr nicht. Mein Steuerberater meinte, wenn ich nur meine Bilder ausstellen lasse - arbeite ich nicht. Ich biete keine Dienstleistung an. Wie ist es aber, wenn ich angesprochen werde und ich gefragt werde, ob ich Malkurse geben würde? Ist das dann eine Dienstleistung, die unter Arbeit fallen würde und somit die Rentenversicherung meinen könnte ich wäre arbeitsfähig? Ich weiß, es sind viele Fragen. Meine Eu-Rente habe ich auf Grund einer Erkrankung. In die Künstlersozialkasse kommt man nur, wenn man einen gewissen Umsatz jährlich hat - diesen werde ich sicherlich nicht erreichen. Grüße
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026