Hallo Bella,
sollten Sie wirklich eine Erwerbsunfähigkeitsrente (Gesetzeslage vor dem 01.01.2001) beziehen, steht die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit der Erwerbsunfähigkeit entgegen. Das heißt, dass der Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente entfallen würde. Hier wäre dann zu prüfen, ob eine Erwerbsminderung vorliegt und somit eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen wäre.
Ich gehe eher davon aus, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente (Gesetzeslage ab dem 01.01.2001) erhalten. Hierbei ist die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt. Zu beachten wäre die monatliche Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro.
Sie sind verpflichtet der gesetzlichen Rentenversicherung schriftlich oder persönlich die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mitzuteilen. Hierbei sollten Sie angeben, wie hoch Ihr monatlicher Verdienst voraussichtlich sein wird. Später muss dann der Einkommensteuerbescheid eingereicht werden.
Liegt das Einkommen im Durchschnitt unter monatlich 450 Euro sind keine Auswirkungen zu befürchten.
Eine unter Umständen denkbare Versicherungspflicht als selbstständig Tätige in der gesetzlichen Rentenversicherung läge bei dem niedrigen Einkommen nicht vor. Es bestünde dann Versicherungsfreiheit aufgrund von Geringfügigkeit.
In welcher Form die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit Ihre Krankenversicherung beeinflusst kann seitens der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beurteilt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.