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EU-Rente und Kindererziehungszeiten

von schauch09.05.2009 | 10:50
1837 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich beziehe seit Juni 1993 EU-Rente. Dezember 2001 habe ich meinen Sohn in Plege genommen und im August 2007 adoptiert. Jemand hat mich dann darauf aufmerksam gemacht, das ich Kinderer- ziehungszeiten beantragen soll.Habe ich jetzt gemacht. Der Bescheid erteilt mir von 01.12.2001 bis 30.06.2003 Kindererzeihungszeit. Vom 01.12.2001 bis 31.03.2009 Berücksichtigungszeit. Wie wirkt sich das auf meine EU- Rente aus? Wird sie neu berechnet? Bekomme ich jetzt rückwirkend weniger? Das enthält der Bescheid nämlich nicht. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mfg

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.05.2009 | 12:27

Die Berücksichtigung bei der zur Zeit gewährten EU-Rente ist nicht möglich, da bei für die Berechnung der EU-Rente lediglich Entgeltpunkte für die Zeit bis zum Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit berücksichtigt werden.

Wie der Beitrag zuvor richtig feststellt, können sich die Kindererziehungszeiten erst bei einer Rentenleistung, die auf einen entsprechend späteren Leistungsfall beruht, auf die Rentenhöhe auswirken.

2 Antworten

KSCam 09.05.2009 | 12:57
Nein, das wird erst bei einem neuen Leistungsfall - also wohl erst bei der Altersrente Berücksichtigung finden. An der EU Rente ändert sich nichts, weil Sie damals, als der med. Leistungsfall eintrat, dieses Kind noch nicht hatten....
schaucham 09.05.2009 | 13:40
Hallo, KSC, vielen Dank für die Mitteilung. Sie hat mir sehr geholfen. Mfg
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