Hallo GG,
zu dem Zeitpunkt, in dem Sie eine Altersrente beziehen, wird die Rente neu berechnet. Ob, wann und wie sich die Beiträge aus der Pflege Ihres pflegebedürftigen Ehemannes auswirken, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt zu einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzunehmen und sich dort über die Möglichkeiten der Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente beraten zu lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung