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EU-Rente und Riester

von Angela08.07.2008 | 21:29
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, beziehe seit 02/08 EU-Rente befristet auf 2 Jahre. Wenn ich nun einen 400-Euro-Job annehme und die Rentenversicherung freiwillig aufstocke, bin ich dann bei der Riester-Rente weiter förderberechtigt? Würde sich bei mir lohnen, da ich deutlich unter 400 Euro verdienen würde, 4 Kinder habe und mein Mann als Selbständiger bei mir mittelbar förderberechtigt ist? Wenn dies nicht möglich ist, bin ich dann zumindest in 2008 förderberchtigt, da ich ja einen Monat kein Rentner war? Voll oder anteilig für den einen Monat? Vielen Dank Angela

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zukünftig sollen auch Bezieher einer vollen gesetzlichen Erwerbsminderung "riestern" können, wenn sie vor dem Rentenbeginn zum förderberechtigten Personenkreis gehörten. Die genaue gesetzliche Regelung soll voraussichtlich im Sommer verabschiedet werden und rückwirkend zum 1.1.08 in Kraft treten.

Für das gesamte Jahr 2008 liegt dann Förderberechtigung vor, wenn zumindest während eines Teiles des Jahres die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört u.a., daß Sie zum pflichtversicherten Personenkreis gehören. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jan. 08 pflichtversichert waren (z.B. durch Krankengeldbezug, Arbeitslosengeldbezug).

Zum förderberechtigten Personenkreis würden Sie auch dann gehören, wenn Sie eine geringfügige Tätigkeit aufnehmen und auf die Versicherungsfreiheit verzichten würden (also aus Ihrem Gehalt selbst Beiträge zur Rentenversicherung entrichten würden). Diesen Wunsch müßten Sie dann Ihrem Arbeitgeber gegenüber äußern.

1 Antworten

Schadeam 09.07.2008 | 11:13
was war eigentlich im Januar 2008, waren Sie in diesem Monat versicherungspflichtig durch Lohn, Krankengeld oder Arbeitslosengeld? Wenn dies so war, dürften Sie durch die brandneuen "Riestergesetze" als EM Rentnerin, die unmittelbar vor der Rente versicherungspflichtig war, künkftig (ab 2008) zum förderberechtigten Personenkreis gehören und das Konstrukt über die Aufstockung beim Minijob wäre gar nicht notwendig um Förderung zu erhalten.
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