Zukünftig sollen auch Bezieher einer vollen gesetzlichen Erwerbsminderung "riestern" können, wenn sie vor dem Rentenbeginn zum förderberechtigten Personenkreis gehörten. Die genaue gesetzliche Regelung soll voraussichtlich im Sommer verabschiedet werden und rückwirkend zum 1.1.08 in Kraft treten.
Für das gesamte Jahr 2008 liegt dann Förderberechtigung vor, wenn zumindest während eines Teiles des Jahres die persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Dazu gehört u.a., daß Sie zum pflichtversicherten Personenkreis gehören. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jan. 08 pflichtversichert waren (z.B. durch Krankengeldbezug, Arbeitslosengeldbezug).
Zum förderberechtigten Personenkreis würden Sie auch dann gehören, wenn Sie eine geringfügige Tätigkeit aufnehmen und auf die Versicherungsfreiheit verzichten würden (also aus Ihrem Gehalt selbst Beiträge zur Rentenversicherung entrichten würden). Diesen Wunsch müßten Sie dann Ihrem Arbeitgeber gegenüber äußern.