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Eu Rente und Scheidung

von Peter22.10.2008 | 19:33
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich beziehe eine EU Rente auf Dauer. Jetzt läuft meine Scheidung von meiner berufstätigen Frau.Frage: Bekomme ich mehr Euros auf meine EU Rente nach dem Scheidungsurteil (Frau hat mehr Verdient als ich Rente bekomme) oder bekomme ich erst mehr Rente, wenn ich sozusagen in Altersrente gehe?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um Ihre Fragen genau zu beantworten:

Es ist altes VAG-Recht anzuwenden, da der Scheidungsantrag vor Inkrafttreten der Reform durchgeführt wird (Hinweis: im neuen Recht entfällt vorauss. das genannte Rentnerprivileg).

Wie sich der VAG bei Ihnen auswirkt, kann nicht abschließend beurteilt werden.

Für den Wertausgleich sind wie üblich die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften entscheidend. Diese können durch eine Erwerbstätigkeit aber auch bei die Anrechnung von sonstigen Zeiten (z. B. Zeiten der Kindererziehung vor 1992) erworben worden sein.

In Ihrem Falle kommt hier u. U. die sogenannte Zurechnungszeit in Frage.

Sofern Sie von dem Versorgungsausgleich profitieren sollten, wird er bereits in der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt.

4 Antworten

Schiko.am 22.10.2008 | 20:18
Kenne die neuen und verbesserten bedingungen beim ver- sorgungsausgleich noch nicht in einzelheiten. Fest steht aber bereits, bei antrag der ehescheidung setzt bereits der versorgungsausgleich ein. Dadurch werden vermögensverschleierung bis zum schei- dungstermin vermieden, die ausgleichspunkte werden bereits umgebucht, der eine nimmt, der andere gibt. Vermute also, ihre erwerbsminderungsrente wird sich jetzt schon erhöhen. Dies sind nur annahmen, wer sich besser auskennt kann dies hier darlegen, damit untergrabe ich persönliche hassgefühle. Mit freundlichen Grüßen.
-_-am 22.10.2008 | 20:24
Maßgeblich ist der Wertunterschied der ehezeitlichen Rentenanwartschaften. Sofern Sie ausgleichsberechtigt sind, wird Ihre Rente unmittelbar nach Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich um den Bonus erhöht. Sollten Sie aber der Ausgleichsverpflichtete sein, wird der Malus erst wirksam, wenn die Ausgleichsberechtigte eine Rente bezieht (sog. Rentnerprivileg).
Birdieam 23.10.2008 | 09:19
Moin Schiko Die Reform des Versorgungsausgleichs (VA) mit den beabsichtigten Vereinfachungen wird zzt. erst gestrickt und wird nach der derzeitigen Planung erst im Herbst 2009 in Kraft treten. Kann also auf ein bereits rechtshängiges Scheidungsverfahren keinen Einfluss haben. An Peter: Für den VA ist nicht die aktuelle Einkommenssituation maßgebend sondern das, was während der Ehezeit an Versorgungsanwartschaften erworben wurde.
Schiko.am 23.10.2008 | 09:58
Danke birdie. Da will ich nun doch das wort wertunterschied und die hamburgerischen versorgungsanwartschaften auf bayerisch entzaubern. In einer zehnjährigen ehedauer verdiente sich der früher ge- liebte ehemann 16 entgeltpunkte, die ehefrau 8 entgelt- punkte. Rechnerischer wert-alte bundesländer- derzeit 26,56 - 1 EP. Insgesamt somit 24 entgeltpunkte (EP.) Bei normalen schei- dungsvorgang erhält jeder 12 EP. Der eine gibt, der andere nimmt. Ob gerecht oder nicht, sei dahingestellt. Mit bayerischen Grüß Gott ! um 10 Uhr.
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