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EU-Rente und selbsstständige Tätigkeit

von nepemuk30.03.2007 | 09:17
1788 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo , ich habe einen Vertrag als Mitinhaber( Geldgeber) für einen kl. Laden ohne Wissens unterschrieben. Meine EX-Partnerin hat jetzt diesen Vertrag für einen Rachefeldzug gegen mich verwendet und mich bei der DRV angezeigt. Ich bin seit nunmehr 7 Jahren EU-Rentner(55J. ) und man will jetzt meine EU-Rente in eine Erwerbsminderungsrente umwandeln und verlangt seit selbstständigkeitsdatum (2003-04) den erhöhten Betrag zurück !!! Ich war jedoch 2006 noch in Reha und man hat mich wiederholt auf eine Tätigkeit unter 2-3 Std/tgl. also voll Erwerbsunfähig diagnostiziert. Was tun???????

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit steht einem Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente entgegen.

Als selbständig Tätiger gilt derjenige, dem das Geschäft gehört bzw. dem, der das Gewerbe anmeldet. Die tatsächliche Ausübung bzw. das Nichtausüben einer selbständigen Tätigkeit spielt keine Rolle.

Somit liegt kein Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente mehr vor.

Der gesetzliche Rentenversicherungsträger prüft dann in welchem Rahmen ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht und muss die zuviel gezahlten Beiträge zurückfordern.

Desweiteren hat man als Rentner auch Mitteilungspflichten. Jegliche Änderungen müssen dem gesetzlichen Rentenversicherungsträger bekanntgegeben werden.

4 Antworten

sabam 30.03.2007 | 09:42
Das Problem ist in diesem Fall nicht die medizinische Einschätzung ihres Restleistungsvermögens sondern die Selbstständigkeit. In § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VI in der Fassung bis 31.12.2000 ist festgelegt, dass ein Versicherter, der eine selbstständige Tätigkeit ausübt nicht erwerbsunfähig ist. Die Frage ist also, ob sie tatsächlich als selbstständig einzustufen sind. Hier kommt es auch darauf an, ob Sie Entscheidungen treffen können und ob Gewinn/Verlust Ihnen wirtschaftlich unmittelbar zuzurechnen sind. Dies wird wohl hier im Forum nicht abzuklären sein. Ich empfehle Ihnen, das Gespräch mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu suchen.
Mam 30.03.2007 | 11:31
Wie unterschreibt man denn etwas ohne Wissen ??
Reneam 14.06.2007 | 15:22
ich habe von einem BfA Mitarbeiter eine ganz andere Antwort erhalten und hab jetzt ein ähnliches Problem . Bei dem Gespräch hiess es angestellt oder selbstsändig spielt keine Rolle ...... hauptsache nicht über 340 € mtl. bzw. 340 x 14 = 4760 € p/A ( was ebenfalls nicht den DRV - Statuten entspricht . Wer soll sich denn da noch auskennen wenn man schon an den vermeintlich richtigen Stellen solch eine Antwort erhält . Hab jetzt den Rechtsweg gegen die DRV eingeschlagen , mal schaun was bringt .
reineram 20.06.2007 | 23:08
wenn du dafür Zeuge hast , stehst du beim Sozialgericht mit guten Karten dort . Bei falschen Beratungen muss die BfA für die Misere geradestehen. Viel Glück....
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