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Experten-Antwort

EU-Rente und Umzug in

von Bernd Aklam23.11.2012 | 18:55
1655 Ansichten
3 Antworten

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Hallo zusammen! Ich bin EU-Rentner (mit VBL-Zusatzrente - öffentl. Dienst) und ziehe demnächst von Berlin nach Brandenburg. Meine Frau hat mich gerade sehr erschreckt, indem sie die Frage aufwarf, ob ich dabei nicht eine Kürzung meiner Rente zu erwarten hätte. Ich hoffe sehr, dass diese Befürchtung abwegig ist,- andererseits habe ich tatsächlich vor kurzem im Zusammenhang mit der Hinterbliebenenrente voller Erstaunen ähnliches gelesen. Genaueres erinnere ich leider nicht mehr. Gibt es irgendeine negative Auswirkung auf meine EU-Rente (oder VBL-Zusatzrente) bei Umzug von einem alten in ein neues Bundesland? Danke sehr für Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd Aklam,

eine Kürzung der Versichertenrente ergibt sich nicht bei einem Umzug in die neuen Bundesländer.

Allerdings kann es beim Bezug einer Hinterbliebenenrente zu einer Kürzung kommen, da der Freibetrag für die Einkommensanrechnung an den aktuellen Rentenwert "Ost" gekoppelt ist.

In den alten Bundesländern liegt der aktuelle Rentenwert bei 28,07 EUR und in den neuen Bundesländern bei 24,92 EUR.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung beträgt das 26,4-fache des jeweiligen aktuellen Rentenwertes.

Liegt man also in den alten Bundesländern mit seinem Einkommen neben der Hinterbliebenenrente knapp unter dem Wert von 741,05 EUR (Freibetrag West) so würde man in den neuen Bundesländern bereits darüber liegen. Hier liegt der monatliche Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei 657,89 EUR netto.

Durch diesen unterschiedlichen Freibetrag kann es beim Bezug einer Hinterbliebenenrente zu Abweichungen in der Rentenhöhe kommen.

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2 Antworten

Marie.-A. Krohnam 24.11.2012 | 10:53
Nein
Bernd Aklamam 26.11.2012 | 10:29
Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung, liebe Experten!
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