Hallo Bernd Aklam,
eine Kürzung der Versichertenrente ergibt sich nicht bei einem Umzug in die neuen Bundesländer.
Allerdings kann es beim Bezug einer Hinterbliebenenrente zu einer Kürzung kommen, da der Freibetrag für die Einkommensanrechnung an den aktuellen Rentenwert "Ost" gekoppelt ist.
In den alten Bundesländern liegt der aktuelle Rentenwert bei 28,07 EUR und in den neuen Bundesländern bei 24,92 EUR.
Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung beträgt das 26,4-fache des jeweiligen aktuellen Rentenwertes.
Liegt man also in den alten Bundesländern mit seinem Einkommen neben der Hinterbliebenenrente knapp unter dem Wert von 741,05 EUR (Freibetrag West) so würde man in den neuen Bundesländern bereits darüber liegen. Hier liegt der monatliche Freibetrag für die Einkommensanrechnung bei 657,89 EUR netto.
Durch diesen unterschiedlichen Freibetrag kann es beim Bezug einer Hinterbliebenenrente zu Abweichungen in der Rentenhöhe kommen.