Die Antwort von "W*lfgang" möchte ich noch bezüglich der Zurechnungszeiten noch ergänzen.
Als Zurechnungszeit wird die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem vollendeten 62. Lebensjahr berücksichtigt. Sie wird mit dem sogenannten Gesamtleistungswert bewertet. Dies ist der Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung aus all Ihren Beiträgen ergibt.