Hallo Elisabeth,
auf die Witwenrente würde neben des Gehalts auch der Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente angerechnet werden. Hierdurch kann es zu einer Kürzung der Witwenrente kommen. Da es sich hier um ein Rechenexempel handelt würde ich Ihnen raten sich einen Termin in Ihrer nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geben zu lassen. Hier können die Berater verschiedene Konstellationen mit Ihnen durchgehen und durchrechnen, sodass Sie wissen, was bei einer eventuellen teilweisen Erwerbsminderungsrente finanziell auf Sie zukommt.
Beratung | Deutsche Rentenversicherung
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam