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Experten-Antwort

EU Rente wann beantragen?

von Tommy200023.05.2017 | 10:00
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin sehr schwer krank, momentan befinde ich mich noch innerhalb der 6 Wochen, die mein Arbeitgeber das volle Gehalt weiter bezahlen muss, doch frage ich mich, wie es danach weiter gehen wird. Vermutlich werde ich nach einer Krankengeldphase nicht um die Erwerbsunfähigkeitsrente herumkommen. Soll ich diese dann gleich jetzt beantragen? Da ich in den letzten 3 Jahren sehr gut verdient habe, möchte ich ungerne zu lange warten, da ja nur die letzten 3 Jahre vor Antragstellung in die Berechnung eingehen und diese ansonsten durch Krankengeldmonate (PKV) verwässert würden. Auch wäre es für mich nachteilig, wenn in einem Jahr gesagt wird, man blendet bei der Berechnung die letzten 4 Jahre aus... Wie würdet ihr vorgehen? Welchen Nachteil hätte ich bei einer sofortigen Antragsstellung? Geht das überhaupt? Mit freundlichen Grüßen T.K.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tommy2000,

wann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden sollte ist eine sehr individuelle Entscheidung, bei der verschiedene persönliche Faktoren berücksichtigt werden sollten. Diese Frage im Rahmen dieses Forums abschließend zu klären ist aus meiner Sicht weder möglich noch sinnvoll.

Feststellen lässt sich jedoch, dass in den meisten Fällen das Krankengeld des Versicherten höher ausfällt als die zu erwartende Erwerbsminderungsrente. Insoweit ist es in den meisten Fällen aus finanzieller Sicht auch sinnvoll, den Rentenantrag eine gewisse Zeit hinauszuzögern.

Es ist im Übrigen ein Irrglaube, dass bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente nur die letzten 3 Jahre der Beitragszahlung berücksichtigt oder andere Zeiträume einfach „ausgeblendet“ werden. Die Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung wird vielmehr auf Grundlage aller rentenrechtlich relevanten Zeiten des gesamten „Versicherungslebens“ bis zum Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) des Versicherten zuzüglich einer sog. Zurechnungszeit berechnet.

Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente und insbesondere der hierfür erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie zum Beispiel in der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=27

herunterladen können.

Zur abschließenden Klärung Ihrer Frage empfehle ich Ihnen letztlich eine persönliche Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe. Dort kann man Sie wesentlich individueller und unter Berücksichtigung Ihrer konkreten persönlichen Umstände beraten, als dies hier im Forum möglich wäre.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Kahlaam 23.05.2017 | 13:58
Hallo Tommy2000, leider schreiben Sie nicht wie alt sie sind. Die meisten Menschen werden mal schwer krank und sind gezwungen KG zu beziehen. Der KG Bezug liegt bei 78 Wochen. Vielleicht werden Sie ja wieder gesund und können vielleicht wieder Ihren gutbezahlten Job aufnehmen. Eine spätere Option wäre dann die teilweise oder volle EMR. Die ist aber unter Umständen ein langer Weg . Letztendlich müssen Sie entscheiden was das Richtige für Sie ist. Beste Gesundheit und alles gute. Mfg
Tommy2000am 25.05.2017 | 15:13
Hallo, das heisst also, es ergäbe sich die gleiche EM Rente, wenn man 9 Jahre lang voll einbezahlt hat und diese sofort beantragt als auch wenn man 9 Jahre lang voll einbezahlt hat und erst noch 78 Wochen lang Krankengeld bezieht? Mit freundlichen Grüßen T.K.
Deutsche Rentenversicherung
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