Hallo Ratsuchender,
eine Erwerbsminderung liegt vor, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll oder teilweise nachzugehen.
Hierbei wird der gesamte Gesundheitszustand des Antragstellers begutachtet.
Insofern kann ein langjähriger Alkoholmissbrauch dazu führen, dass der Gesundheitszustand insgesamt so verschlechtert ist, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.
Dies wird nur im Rahmen einer Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente oder auf Rehabilitation geprüft.
Ferner müssen für eine Rentenbewilligung natürlich auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und die Wartezeit erfüllt sein.