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Experten-Antwort

EU-Rente wegen Alkoholmissbrauch

von Ratsuchender07.09.2017 | 19:53
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hätte eine Frage bzgl. der EU-Rente: Ist es möglich aufgrund einer schweren und jahrelangen Alkoholabhängigkeit EU-Rente zu bekommen und v.a. hat für mich jemand ein Urteil oder gar mehrere Urteile, wo ähnliche Fälle entschieden worden? Vielen Dank für eure Mühe im Vorraus! Mit freundlichen Grüßen Ratsuchender

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratsuchender,

eine Erwerbsminderung liegt vor, wenn man wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll oder teilweise nachzugehen.

Hierbei wird der gesamte Gesundheitszustand des Antragstellers begutachtet.

Insofern kann ein langjähriger Alkoholmissbrauch dazu führen, dass der Gesundheitszustand insgesamt so verschlechtert ist, dass eine Erwerbsminderung vorliegt.

Dies wird nur im Rahmen einer Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente oder auf Rehabilitation geprüft.

Ferner müssen für eine Rentenbewilligung natürlich auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und die Wartezeit erfüllt sein.

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5 Antworten

W*lfgangam 07.09.2017 | 21:18
Hallo Ratsuchender, nicht die Suchtabhängigkeit als solche ist rentenrelevant, sondern die Folgeerkrankungen, die zu einer Erwerbsminderung führen. Ich könnte Sie mtl. mit amtlichen Betreuern in Kontakt bringen, die solche Fälle im 'Endstadium' betreuen, wo der Suff auch das Hirn weggespült hat ...nicht das der Betreuer natürlich ;-) Gruß w.
Kaputtam 10.03.2019 | 22:40
Wer zuletzt lacht..., bodenlose Frechheit, zu äußern, die Hirnwegspülung. Jahrzehntelang erfolgte keine Aufklärung, fast alle soffen und saufen auch noch heute. Gesellschaftsprobleme, die weggesoffen werden, um wenige Glücksmomente in dieser Gesellschaft zu haben - hierbei schreibe ich für die ab 50-jährigen Menschen, welche ihr Leben lang gerackert haben
Hermannam 11.03.2019 | 06:13
Zitat von Kaputt anzeigen
Es ist keine Lachnummer, wenn ein Mensch Alkoholkrank ist - da es wirklich eine ernste Erkrankung mit Folgeerscheinungen ist und man sollte Witze in diesem Bezug einfach unterlassen. Es kann Jedem passieren und jeder kann froh sein nicht in die Abhängigkeit zu gelangen! Schon aus gelegentlichem Trinken kann langsam eine Sucht entstehen und es ist nicht alleine ein Gesellschaftsproblem.
Danielaam 11.03.2019 | 06:34
Ist denn den Alkoholkranke regelmäßig zur Arbeit gegangen, also sind alle sozialrechtlichen Ansprüche erfüllt? Dh hat sie mindestens 3 der letzten 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt? Bei Antragstellung wird die DRV mit Sicherheit überprüfen ob mindestens ein Entzug mit Reha probiert wurde bzw. wie die Bemühungen der Antragsstellerin waren, wieder gesund zu werden, bzw wie die Erkrankung überhaupt Einfluss auf die Arbeitsleistung hat. Es gibt Menschen, die trotz Abhängigkeitserkrankung ihre Arbeit brauchen und auch noch ganz gut bewerkstelligen.
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