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Eu Rente zum 2. Mal abgelehnt

von Kathrin30.04.2016 | 19:58
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Sehr geehrte Foren-Mitglieder, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Meine Mutti (Jahrgang ´57) hat COPD Grad IV seit 2007. Damals war Sie in der Selbstständigkeit (seit 2006, vorher ununterbrochen im Einzelhandel voll beschäftigt ) und musste dann diese, aufgrund der Diagnose, aufgeben. Sie hatte keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt( 2006-2010) aber freiwillige Beiträge AlG 1( 2010 Stand: gesicherte Anspruch AlG 1 für 1,5 Jahre) Hier einige Daten: *Krankengeld von Okt. 2010 - April 2012 - Eu Rente Anfang 2012 beantragt, Ablehnung aufgrund fehlender Pflichtbeiträge *Mai 2012 - Juni 2012 kein Geld (weder KG noch AlG 1 od. 2) aufgrund der Erwerbsminderung *Schwerbehinderung 80 % seit Mai 2013 *Juli 2013 beim Arbeitsamt arbeitsuchend gemeldet (Amtsärztliche Stellungnahme 3-6 h) *Juli 2013 - Juni 2014 AlG 1 *Juli 2014 - April 2015 FAW-Ausbildung *Mai 2015 - jetzt Krankengeld (schwere Wirbelbrüche und Verschlechterung des Allgemeinzustandes) *Nov 2015 Kur/ Reha über Rententräger *Jan 2016 Aufforderung Rententräger Beantragung EU-Rente Durch Krankenhausaufenthalte konnte der Termin bei der Deutschen Rentenkasse erst im März wahrgenommen werden. Die Beraterin meinte noch, sie müsste nicht mal zum Arzt und errechnete sogar schon die Höhe der EU-Rente. Wie gesagt, Rente im März über diese Beraterin beantragt. Am Montag dann der Schock: EU-Rente abgelehnt aufgrund dauerhafter Erwerbsminderung seit Oktober 2010 und damit wären die 36 Monate Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt nicht erfüllt. Bitte helfen Sie mir, meine Mutti hat das ganze nicht verkraftet und liegt momentan auf ITS. Was kann man tun, ich bin ratlos!

3 Antworten

KSCam 30.04.2016 | 20:17
Wenn festgestellt wurde dass die Dame seit 2010 erwerbsgemindert ist und sie damals seit ca 4 Jahre nicht mehr versichert war, ist die Ablehnung logisch. Durch den Antrag 2012 hat sie zudem auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie sich für erwerbsgemindert halt. Dass es 2012 keine besonders clevere Idee war die Rente zu beantragen, wo offenkundig damals keine 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren lagen, ist ein anderes Thema. Einzige Chance: durch Arztberichte dokumentieren dass man 2010 oder 2012 noch nicht em war und dies inzwischen ist. Oder dass man damals zwar em war, in der Zwischenzeit wieder "toppfit" und jetzt erneut em ist - aber a) ist das in der Lebenswirklichkeit kaum zu erwarten und b) hat sie in der Zwischenzeit auch nie gearbeitet. Ist daher m.E. relativ unwahrscheinlich, dass dies überzeugend belegt werden kann.
Maier IIam 30.04.2016 | 20:19
Da kann Ihrer Mutter hier wohl auch niemand helfen. Wenn die EM ab 2010 anerkannt ist, waren zu diesem Zeitpunkt die Versicherungsrechtlichen Votraussetzungen für eine EM-Rente nicht erfüllt. Das ist eben Schicksalshaft dumm gelaufen. Wobei ich annehme, dass eine eventuelle Rente auch nicht über dem Betrag der Sozialhilfe plus der Kosten für die Unterkunft liegen würde, von daher ändert sich nichts wirklich gravierend. So oder so bleibt Ihre Mutter dann ein Fall für den SGB XII.
W*llfgangam 30.04.2016 | 20:35
> Was kann man tun, ich bin ratlos! Hallo Kathrin, leider nein - wenn die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind (36 M. Plichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) - geht gar nichts. Auch etwaige Sonderwartezeiterfüllungen sind grundsätzlich nur für jüngere Versicherte mit EM von Bedeutung/haben Sie sicher längst nachgelesen ... Helfen? ...wenn sie dennoch EM ist/ggf. dauerhaft, gehört ihre Mutter leistungsmäßig entweder ins Jobcenter oder ins Sozialamt - falls ergänzende Leistungen möglich sind. Mehr kann man bisher zur aktuellen Situation nicht sagen, das gehört vor Ort erklärt/individuell beratend. Gruß w.
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