Hallo,
Die 3/5-Belegung ist gegeben, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der [teilweisen beziehungsweise vollen Erwerbsminderung:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind. Zu den Pflichtbeiträgen gehören auch die Pflichtbeiträge wegen Krankengeldbezug bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Welche Berechnungsgrundlage dem Krankengeld zugrunde gelegen hat, ist dabei unerheblich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung