Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EU-Rentenantrag nach dem 01.07.2014

von Marie30.06.2014 | 11:05
836 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erhalte seit 2007 eine teilweise EM-Rente (halbe EM-Rente). Man legt mir nun nahe über die volle EM-Rente nachzudenken. Wie wirkt sich das neue Rentenpaket da finanziell aus. Muss ich dennoch den kompletten Abschlag von 10,8 % zahlen oder wird das angepasst? Meine derzeitige Rente beträgt 440,00 €. Erhöhen die seit 2007 eingezahlten Beiträge meine EM-Höhe noch? Kann man ungefähr die Höhe der zu erwartenden Rente abschätzen? Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken, aber dieser Schritt fällt mir nicht leicht mit Anfang 40. Vielen Dank Marie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Tritt zu einem bereits bestehenden Anspruch auf Rente (hier: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung) ein weiterer Anspruch hinzu (z.B. Rente wegen voller Erwerbsminderung), ist die hinzutretende Rente nach dem zu Beginn dieser Rente geltenden Recht festzustellen.

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe, ist dann die Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Rentenbeginn ab dem 01.07.2014 nach dem Recht i.S. des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes festzustellen. Danch ist die verlängerte Zurechnungszeit und die "neue" Vergleichsbewertung ohne die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung zu berücksichtigen.

2. Die nach dem Leistungsfall der teilweisen Erwerbsminderung zurückgelegten Versicherungszeiten bei dem folgenden Leistungsfall zu berücksichtigen.

3. Der Rentenabschlag i.H. von 10,8 Prozent bleibt weiterhin erhalten, das gilt für den Rententeil der bislang bezogen worden ist, als auch für die noch nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte.

4. Anhand einer Probeberechnung ist die Höhe des Rentenanspruchs zu ermitteln. Sie sollten sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

....am 30.06.2014 | 11:44
Da Sie erst Anfang 40 sind, bleibt es auch bei 10,8% Abschläge für die noch nicht in Anspruch genommenen Entgeltpunkte. Mit wieviel Rente Sie bei voller EM rechnen können, lassen Sie sich am besten von Ihrem RV-Träger berechnen. Kurze schriftliche Anfrage reicht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026