Guten Morgen,
die prozentuale Erhöhung der Erwerbsminders- und Hinterbliebenenrenten stehen nur Rentenbeziehern zu, deren Rente in der Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2018 begonnen haben. Hat Ihre Rente 1999 begonnen, gehören Sie nicht zum berechtigten Personenkreis.