Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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die prozentuale Erhöhung der Erwerbsminders- und Hinterbliebenenrenten stehen nur Rentenbeziehern zu, deren Rente in der Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2018 begonnen haben. Hat Ihre Rente 1999 begonnen, gehören Sie nicht zum berechtigten Personenkreis.
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