Hallo MT,
hier finden Sie, wie die DRV die Zahlungen übermittelt/in welche Zeiträume sie nachvollziehbar aufteilen muss.
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Das Problem, diese Bescheinigung in 'einzelnen' Jahresbezugsmitteilungen zu erhalten, könnte aber wohl daran scheitern, dass Sie aus Sicht der DRV IN den Vorjahren ja noch gar nichts von ihr bezogen haben, es also technisch vermutlich gar nicht möglich ist 'gib mir mal die Bescheinigung NUR für 2019'.
Aber im Rahmen Ihrer Steuererklärung (investieren Sie ca. 30 EUR in ein gängiges Steuererklärungsprogramm, da können Sie dann selbst schon verschiedene Auswirkungen 'testen') können Sie die nachgezahlten Beträge separat eingeben. Und das FA 'muss' dann die für Sie günstigere Variante berechnen (sonst haben Sie dort dann später noch die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen oder, wenn es reicht, eine 'schlichte Änderung').
So, mehr wird hier aber nun zu 'Steuern' nicht erzählt, ist nicht Thema dieses Forums :-)