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EU-Rentenverlängerung

von Gerda23.03.2010 | 08:21
2539 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, meine Rente ist befristet,ich möchte gern wissen ob bei gleichbleibenden Diagnosen grundzätzlich nach Aktenlage entschieden wird oder man immer wieder auch zum Gut- achter muß bei einem Wiederholungsantrag. Für die Hilfe im voraus besten Dank!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.03.2010 | 09:39

Sollte die Aktenlage eindeutig sein und eine Entscheidung zulassen, ist eine Begutachtung wohl nicht notwendig. Dies hängt aber vom Einzefall ab und wird vom med. Dienst entschieden. Eine pauschale Aussage hierzu ist nicht möglich.

3 Antworten

Heinericham 23.03.2010 | 08:34
Das entscheidet der med. Dienst des RV-Trägers, ob die Angaben die vorliegen ausreichen oder ob der Versicherte einbestellt wird.
mabuam 23.03.2010 | 08:40
Hallo, genau diese Ragestellung beschäftigt mich auch. Meine bisher befristete Rente begründet sich m.E. auf die Aussage der Rehaärztin, dass ich derzeit nicht arbeitsfähig bin. Eine Besserung ist aber bisher nicht eingetreten, sodass ich gerne im Herbst 2010 einen Verlängerungsantrag stellen möchte. Laut Rücksprache mit dem VDK und der DRV muss man lediglich auf dem Verlängerungsformular die akt. Beschwerden vermerken und das Verfahren verlaufe zügiger als der Erstantrag. Ich hoffe, dass die DRV meinen Arztberichten Glauben schenkt und mich nicht zum Gutachter schickt. Ich bin der Meinung, dass die Gutachter in der Kürze der Zeit und der Vielfalt meiner Beschwerden (Seltene Erkrankung) sich kein aussagekräftiges Bild machen können.
Ex-Rentneram 23.03.2010 | 10:18
Also meine Rente wurde zwei mal anstandslos verlängert. Den dritten Antrag sah ich nur als reine Routine an, zumal sich mein Gesundheitszustand nicht verändert hatte. Doch trotzdem wurde er abgelehnt! Die Richter vom Sozialgericht nickten die Entscheidung munter ab. Ich könnte sogar froh sein, dass man mir meine Rente überhaupt jemals bewilligt habe. So eindeutig wäre das nämlich gar nicht gewesen! Sie dürfen also auf alles gefasst sein! Alles Gute!
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