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EU Rentenverlängerung G.d.B

von micky09.01.2009 | 09:29
2145 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich muss nunmehr die 3. Rentenverlängerung beantragen. Ich bin zum 2. Mal an Krebs erkrankt und fühle mich außerstande wieder arbeiten zu gehen. Mir wurde ein G.d.B. von 70 % zuerkannt. Ist dies bei einer Weiterbeantragung der EU-Rente hilfreich? MfG Micky

4 Antworten

Nixam 09.01.2009 | 10:27
Nein, der Grad der Behinderung spielt bei der Rentengewährung keine Rolle, findet keine Berücksichtigung. Nix
!!!am 09.01.2009 | 11:12
Reichen Sie den BESCHEID (NICHT den Ausweis) über die 70% auf jeden Fall beim Verlängerungsantrag mit ein - es wird im Übrigen im Antrag auch danach gefragt. Die 70% selbst sind zwar nicht relevant, aber die im Bescheid aufgeführten festgestellten Erkrankungen können bei der Beurteilung der Weitergewährung hilfreich sein und ggf. eine Begutachtung vermeiden.
Corlettoam 09.01.2009 | 12:56
Bin da etwas anderer Meinung. Es ist zwar richtig, das ein zuerkannter GdB im Prinzip und und vor allem offiziell zwar keine Berücksichtigung bei einer beantragten EM-Rente findet. Aber trotzdem ist es sicher so, das ein (hoher) GdB zumindest ein Indiz dafür sein KANN, das auch eine EM-Rente zuerkannt werden könnte. Für den GdB werden ja auch diesselben ärztlichen Atteste/Befundberichte zu Rate gezogen , welche dann auch bei einer EM-Rentenverlängerung der Rentenversicherung zur Kenntnis gebracht werden bzw. werden sollten. Im EM-Rentenverfahren gibt es dann ja zusätzlich noch die Begutachtung, welcher natürlich entscheidender Bedeutung beizumessen ist. Insofern würde ich schon sagen , das die Chancen auf eine EM-Rente bei einem möglichst hohen GdB zumindest nicht gerade vermindert werden ! Die ärztlichen Unterlagen beziehen sich ja schließlich auf diesselben Diagnosen/Erkrankungen und vor allem auf deren Auswirkungen auf das Alltagsleben ( bei der Schwerbehinderung ) und auf das Erwerbsleben ( bei einer EM-Rente ) - egal ob nun über eine Schwerbehinderung oder eine Erwerbsmnderungsrente entschieden werden soll.
PISAam 14.01.2009 | 14:11
Der Beitrag von Corletto trifft zu 100 % zu. Die Tatsache das die MdE zugenommen hat, lässt den logischen Rückschluss ziehen, dass sich der Gesundheitszustand verschlimmert hat. Daher unbedingt den Ausweis und den Bescheid beifügen!!Wichtig!! Natrürlich ist eine MdE nicht Vorrausetzung für die Rente, aber selbstverständlich nur von Vorteil!!!!
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