Hallo Rosanna,
recht herzlichen Dank für den Beitrag. War sehr ausführlich, nachvollziehbar und korrekt. Habe die entsprechenden Gesetzestexte nachgelesen. Wäre mir lieber gewesen, es hätte nicht gestimmt. Leider war mein Anwalt und auch ein Rentenberater der GRV nicht in der Lage gewesen, so fundiert auf den Sachverhalt einzugehen.
Ich denke, es geht doch um mehr als ein paar "Kröten":
Nach meinem Wissen gibt es für 6 KEZ ca. 150,-- Euro Rente. Für eine sofort beginnende monatliche Privatrente in dieser Höhe muss ungefähr 35.000,-- €
eingezahlt werden.
Auch scheint die Angelegen-heit "falsch" angekommen zu sein. Was mich geärgert hat ist, dass ich als Mann keine KEZ angerechnet bekommen habe, aber auch meine Exfrau nicht.
Nach Art. 3 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Wäre meine Exfrau in der GRV, dann hätte sie die KEZ angerechnet bekommen.
Wäre ich als Mann Beamter und nicht meine Exfrau, wären die KEZ auch bei meiner Frau berücksichtigt worden.
So hat keiner von uns die KEZ angerechnet bekommen.
Grundsätzlich bedeutet dies aber auch wiederum, wenn die Frau Beamtin ist und der Mann nicht, dass dann bei Geburt (rückwirkend max. 2 Monate) der Antrag durch übereinstimmende Erklärung (Kind gemeinsam erzogen) bei der GRV gestellt werden muss, dass dem Nichtbeamten die KEZ zugerechnet wird.
Ich finde es traurig, dass in unserem Staat nur derjenige Vorteile erfährt, der umfassend informiert ist. Allerdings hat dann ein Beamtenpaar gar keine Chancen.
Außerdem verstehe ich nicht, dass grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass wenn keine übereinstimmende Erklärung abgegeben wurde, dass die KEZ grundsätzlich der Mutter zuzuordnen ist. In der heutigen Zeit und der gesellschaftlichen Veränderung
kann nicht mehr grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Mutter das erziehende Elternteil ist.
Für mich ist das eine Ungleich-behandlung und korrekturbedürftig, notfalls vor dem BVG.
Von mir eine größere persönliche Anmerkung: Im 1. Umgangsrechtsverfahren wurde mir vom Familiengericht
und unter Mitwirkung des Jugendamtes und der Mutter meiner Kinder eine Vereinbarung über den Umgang mit unseren Kindern zuteil: Alle 2 Wochen war Besuchstag, auch über`s Wochenende und eine Sonderregelung für die Ferien.
Leider wurden die Termine nicht eingehalten. Im 2. Umgangsrechtsverfahren wurde dann entschieden, dass kein Kontakt mehr möglich sei, da ich gemeingefährlich sei. (War ich anscheinend während des 1. Verfahrens noch nicht). Beide UV wurden von mir betrieben.
Aber ich hatte noch Glück: Andere Väter in Scheidungs-schlachten werden mit noch schlimmeren Dingen konfrontiert.
Ironisch ist, dass ich unsere Kinder während der Ehezeit 2,5 Tage in der Woche alleine betreut habe, da die Mutter ihrer Beamtenpflicht nachkam.
MfG
Paul