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Experten-Antwort

EU-Teilrente!Werden RV,KV,AV Beiträge gezahlt?Neuer ALG1 Anspruch nach 12 Monate`?

von danilein07.02.2011 | 22:04
3893 Ansichten
4 Antworten
Guten Abend, mich würde interessieren, ob man bei genehmigter EU-Teilrente für 2 Jahre, automatisch Renten, Kranken und Arbeitslosversicherung abführt! Oder muß man dies selbst von der Rente begleichen? Falls man während der Rentenzeit in die Kranken, Renten und ARbeitslosenversicherung einzahlt, hat man dann nach 12 Monaten einen neuen ALG1 Anspruch, falls keiner mehr besteht? Beispiel: Arbeitnehmer, 40J, 24 J Pflichtversichert, 1 Jahr ALG1 Danke dani

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2011 | 16:13

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen der Arbeitslosenversicherung und des Rechts der gesetzlichen Krankenkassen nicht positionieren kann.

Sollte die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sein, dies prüft eine gesetzliche Krankenkasse, dann werden auch bei Teilrentenbezug Beiträge an die gesetzliche KV entrichtet. Näheres können Sie auch unter folgendem LINK nachlesen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/01_formulare/02_rente/R0815.html?nn=49992

Zur Rentenversicherung werden allein durch den Rentenbezug keine Beiträge mehr entrichtet. Allerdings gleicht die Zeit ab Eintritt der maßgebenden Erwerbsminderung bis zum vollendeten 60. Lebensjahr, als bewertete Zurechnungszeit, das Fehlen einer weiteren Beitragentrichtung aus.

3 Antworten

-_-am 07.02.2011 | 22:45
:P Von dem Rentenbetrag wird ein Eigenanteil zur Krankenversicherung und der volle Pflegeversicherungsbeitrag einbehalten. § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III lautet: "Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie ... 3. von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren, eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen oder eine als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geförderte Beschäftigung ausgeübt haben, die ein Versicherungspflichtverhältnis oder den Bezug einer laufenden Entgeltersatzleistung nach diesem Buch unterbrochen hat." http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__26.html… Nach § 345a SGB III zahlt die Deutsche Rentenversicherung pauschalierte Beiträge für diese Rentenbezieher an die Bundesagentur für Arbeit. http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__345a.html… Den möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III nach einem Rentenbezug müssen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit erfragen.
daniam 08.02.2011 | 08:39
Hallo. Darf ich nochmals nachfragen. Wie sieht das Ganze bei einer EU-Teilrente aus? Und wenn man diese aus der Selbständigkeit heraus eingereicht wurde? Werden hier Beiträge zur RV,KV und AV-Versicherung einbezahlt? Oder muß ich muß freiwillig versichern??? Danke Dani
RFn am 08.02.2011 | 15:28
Bei einer Rentenantragstellung geht eine Meldung an die zuständige Krankenkasse. Diese stellt fest, ob die Voraussetzungen für die gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR) erfüllt sind und teilt das Ergebnis der DRV mit. Bei Mitgliedschaft werden die Beiträge des Rentners von der Bruttorente einbehalten. Das erfolgt bei jeder Rentenart, egal ob Voll- oder Teilrente. (Nach Ihren Angaben dürften Sie der KVdR unterliegen).
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