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Eu und Arbeitsplatz

von Detlef06.02.2007 | 15:05
2045 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag! Bin Berufsunfähig und bekam 1Jahr volle Eu-Rente.Ist jetzt wieder 3 Jahre voll weiterbewilligt worden.Ich bin wieder erwarten von meinem Arbeitgeber trotz Streit noch nicht gekündigt worden.War allerdings 40 Jahre im selben Betrieb.Kann er mich fristlos kündigen oder muß er Kündigungsfristen einhalten,oder hat er Angst vor Abfindungszahlung.!!! Ich kann ja aber nicht mehr in meinem gelernten Beruf arbeiten.Oder soll ich kündigen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.02.2007 | 15:48

So "Schade" so gut...:-)

Bedenken Sie aber in Ihrer Situation, warum Ihnen die Rente wegen voller Erwerbsminderung (gehe von einem Fall nach akt. Rechtslage aus) zugesprochen wurde.

Dies hängt selbstredend mit dem Ihnen verbliebenen Restleistungsvermögen für zumutbare Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes zusammen.

Sofern der Rentenanspruch im Hinblick auf den verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt (wäre bei einem 3 bis 6 stündigem Restleistungsvermögen denkbar) auf Zeit befristet wurde, wäre zu bedenken, dass Sie durch Aufnahme eben einer solchen Teilzeittätigkeit im bisherigen Betrieb diese Beurteilung widerlegt hätten, mit den entspr. Konsequenzen für den Rentenanspruch...

Rein das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses berührt den festgestellten Rentenanspruch aber nicht.

Zur Frage nach dem ersten Schritt:

Leistungen der Bundesagentur für Arbeit können Sie ab laufendem Bezug einer vollen EM ohnehin nicht erhalten - weil dafür gesetzlich ein Ruhen des ALG vorgesehen ist.

Arbeitsrechtliche Fragen sollten indes nicht in einem anonymen Online Forum der Rentenversicherung abgeklärt werden.

MfG

2 Antworten

Schadeam 06.02.2007 | 15:21
warum sollte Ihr AG kündigen - Sie tun ihm doch nicht weh. Er müsste ja erst dann wieder Lohn zahlen, wenn Sie sich nach Wegfall der Rente wieder zur Arbeit melden und die Arbeit aufnehmen. Solange das nicht geht, kann der AG ruhig schlafen (und ob Sie noch auf irgendeiner Mitarbeiterliste stehen oder nicht, spielt für ihn wohl keine Rolle). Und wenn Sie kündigen wollen, steht Ihnen das ja frei (oder Sie lassen die Situation weiterlaufen wie sie ist).
Detlefam 06.02.2007 | 15:44
Hallo Schade Das ist ja schön und gut,aber ich bin berufsunfähig(Metzger)und werde eh nicht mehr in der Firma meinem Beruf nachgehen Können.Hier ist wohl die Frage,wer den ersten Schritt macht.
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