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Zur Moderatoren-Antwort springenSo "Schade" so gut...:-)
Bedenken Sie aber in Ihrer Situation, warum Ihnen die Rente wegen voller Erwerbsminderung (gehe von einem Fall nach akt. Rechtslage aus) zugesprochen wurde.
Dies hängt selbstredend mit dem Ihnen verbliebenen Restleistungsvermögen für zumutbare Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes zusammen.
Sofern der Rentenanspruch im Hinblick auf den verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt (wäre bei einem 3 bis 6 stündigem Restleistungsvermögen denkbar) auf Zeit befristet wurde, wäre zu bedenken, dass Sie durch Aufnahme eben einer solchen Teilzeittätigkeit im bisherigen Betrieb diese Beurteilung widerlegt hätten, mit den entspr. Konsequenzen für den Rentenanspruch...
Rein das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses berührt den festgestellten Rentenanspruch aber nicht.
Zur Frage nach dem ersten Schritt:
Leistungen der Bundesagentur für Arbeit können Sie ab laufendem Bezug einer vollen EM ohnehin nicht erhalten - weil dafür gesetzlich ein Ruhen des ALG vorgesehen ist.
Arbeitsrechtliche Fragen sollten indes nicht in einem anonymen Online Forum der Rentenversicherung abgeklärt werden.
MfG
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