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EU wegen Arbeitsmarkt

von Heinrich26.01.2007 | 14:21
2136 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,ich bitte um Aufklärung! Habe in einem Heft der DRV,über Erwerbsminderungsrente gelesen,wenn man zwischen 3und 6 Stunden noch arbeiten kann,der Arbeitsmarkt aber zu ist,medizinisch nur teilweise Erwerbsminderung bzw, Berufunfähigkeit vorliegt,man dann Anspruch auf volle Erwerbsunfähigkeitsrente hat.Sehe ich das richtig,oder verstehe ich das falsch???Antwort eines Experten wäre nich schlecht.

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 26.01.2007 | 14:38

Sie haben recht, wenn ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden vorliegt und keine Teilzeitarbeit wegen Verschlossen heit des Teilzeitarb eitsmarktes möglich ist, kann Anspruch auf eine volle EM-Rente bestehen. Lesen Sie nach bei:

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Moderatoren-Antwortam 29.01.2007 | 11:03

Wie "egal" und "Antonius" richtig schreiben, ist Berufsunfähigkeit nicht gleichzusetzen mit teilweise erwerbsgemindert. Das heißt, es ist vom Einzelfall (Ihrem Fall) abhängig, ob Sie bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung haben. Bleiben wir bei dem beliebten Beispiel des gelernten Bäckers, der an einer Mehlstauballergie leidet. Er kann zwar nicht mehr als Bäcker arbeiten, aber jeden anderen "Beruf" auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 40 Stunden oder sogar noch länger in der Woche ausüben (also 6 Stunden oder mehr pro Tag).

Ich rate Ihnen auf jeden Fall sich persönlich in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung zu informieren.

Moderatoren-Antwortam 30.01.2007 | 14:37

Hallo Heinrich,

wie schon gesagt, kann ich Ihnen nur eine persönliche Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen empfehlen.

Eine Beratung hier im Forum hilft nicht weiter.

5 Antworten

Heinricham 26.01.2007 | 15:09
Danke für schnelle Antwort. Heißt das ,wenn man Berufunfähig ist,was ja jetzt gleichzusetzen ist mit halber Erwerbsminderung,daß man dann durch verschlossenen Arbeitsmark eventuell volle EU-Beantragen kann?? Gruß Heinrich
egalam 26.01.2007 | 15:35
Berufsunfähigkeit ist nicht so ganz gleichzusetzen mit teilweiser Erwerbsminderung! Berufsunfähigkeit könnte z.B. vorliegen, weil der erlernte sowie jeder zumutbare (!) Verweisungsberuf nicht mehr in vollem Umfang ausgeübt werden kann, aber eine einfache, leichte Hilfstätigkeit 6 Stunden und mehr möglich ist. Dann wäre der Teilzeitarbeitsmarkt völlig unerheblich. Das sollte mit dem RV-Träger geklärt werden. Den Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung können Sie natürlich trotzdem jederzeit stellen.
Antoniusam 26.01.2007 | 15:59
Genau diese, von Ihnen beschriebene Konstellation, liegt auch bei mir vor. Erlernter Beruf kann gar nicht mehr ausgeübt werden, aber unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gelte ich noch als vollschichtig leistungsfähig. Eine Verweisungstätigkeit konnte mir nicht benannt werden. Also: BU - Rente JA, Arbeitsmarktrente NEIN !
Geileram 26.01.2007 | 19:49
Lieber Heinrich, nicht von der Rente träumen, sondern zeigen Sie Einsatz, nehmen Sie jede Tätigkeit an, es gibt auch ja 1Euro JOBS; Sie werden das Träumen von der Rente schnell verlernen, konzentrieren Sie sich auf Arbeit. Ihr Geiler
Heinricham 29.01.2007 | 22:11
Danke an Experten! Neue Frage; Was ist wenn ich voll Erwersunfähig bin,verlängerung abgelehnt.aber Berufsunfähig bin,und noch nie Arbeitslos war? Ich bekomme dann 1 Jahr Arbeitslosengeld,kann wegen meines Leiden nicht vermittelt werden,steht mir dann automatisch weiter volle EU ZU??
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