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EUR Klage/Vergleisangebot

von Paddelmanne28.02.2019 | 17:06
121 Ansichten
6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, die DRV hat mir über das Sozialgericht ein Vergleichsangebot gemacht , und zwar EU Rente ab 1.5.2017 unbefristet. Den Antrag auf EUR habe ich aber am 14.8.2015 gestellt wo wenn ich ich das richtig sehe noch mein damaliger Verdienst mit in die Berechnung kommen würde. Jetzt weiß ich nicht ob ich den Vergleich annehmen soll oder nicht!? Grüße Manne

6 Antworten

Paddelmanneam 28.02.2019 | 17:16
Das habe ich noch vergessen , ich habe ausser dem Brief vom SG kein Angebot erhalten ich weiß also garnicht auf was für ein Angebot ich mich da einlasse!
KSCam 28.02.2019 | 17:53
Keiner kennt Ihren Vorgang! Wenn Sie näheres wissen wollen müssen Sie schon bei DRV direkt oder beim SG nachfragen. Aber eigentlich sollten Sie doch zufrieden sein wenn Sie nach diesem langjährigen Rechtsstreit nun die unbefristete Rente angeboten bekommen - genau darum haben Sie doch geklagt!
Paddelmanneam 28.02.2019 | 18:08
Ja aber was mir nicht klar ist wie die EUR berechnet wird. Da es ja wohl eine Lohnersatztleistung ist müsste ja der Verdienst der letzten 3 Jahre einbezogen werden und da würde ich bei einer Berechnung ab 2017 schlechter da stehen.
Danielaam 28.02.2019 | 20:27
Nein, da gibt es ein Gesetz gegen. Wenn man die letzten 4 Jahre vor der Erwerbsminderungsrente weniger verdient hat, wirkt sich das nicht nachteilig aus
W*lfgangam 28.02.2019 | 20:51
Hallo Paddelmanne, vereinfacht: da ab 2014 'schlechte' 4 Jahre vor Rentenbeginn ggf.'rausgerechnet' werden, dürfte der Rentenbeginn ab 01.05.2017 kein Nachteil für Sie sein - zumal die Zurechnungszeit bis 62 - die ggf. in Summe höher bewertet wird - als das bisschen parallele Lohnersatzleistung. Fordern Sie eine detaillierte Rentenauskunft EMRT zum Vergleichsangebot/Rentenbeginn 01.05.2017 ./. Rentenauskunft Ihres selbst anvisierten/besseren Rentenbeginns an - teilen Sie das dem SG mit, bevor Sie ihre Entscheidung treffen wollen /nehmen den Vergleich an/nicht/klagen ggf. weiter ...und müssen die Zeit bis zum Ergebnis auch irgendwie finanziell überbrücken können ;-) Gruß w.
Paddelmanneam 28.02.2019 | 20:57
Stimmt, ich werde den Vergleich wohl annehmen bloß die Hochrechnung bis 62 bringt mir nich viel werde ich in 2 Wochen. Aber das mit den 4 Jahren hört sich gut an.
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