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Experten-Antwort

Ewerbsminderung - Antragsdatum

von Dennis R.28.05.2015 | 16:17
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12 Antworten

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Hallo, ich möchte einen EM-Antrag stellen. Welches Datum gilt als Antragsdatum? 1. die telefonische Terminvereinbarung bei einer Beratungsstelle, oder 2. der Tag, an dem ich den Antrag unterschreibe, bzw. der Antrag versendet wird? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wird eine Leistung bei einer Stelle beantragt, die befugt ist, Leistungsanträge aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen, gilt dieser Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei dieser Stelle eingegangen ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dieser Antrag mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgt.

Wird ein Antrag elektronisch direkt über das Internet gestellt, ist bereits der Tag des Eingangs des elektronisch gestellten Antrages der Zeitpunkt der wirklsamen Antragstellung. Auf die Nachsendung des Papierantrages kommt es für die Bestimmung des Antragszeitpunktes nicht an.

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11 Antworten

Schadeam 28.05.2015 | 16:26
Wenn Ihnen das wichtig ist, ist es kein Problem beim Antragstermin zu wünschen, dass der Berater(oder wer hält hilft) das Datum der Termnvereinbarung einträgt. Und dann gilt das auch...... Wenn nicht darüber geredet wird, wird der Berater wohl das Tagesdatum nehmen.......
Dennis R.am 28.05.2015 | 16:55
Ich dachte, dass Datum könnte unter Umständen wichtig sein, falls die EM-Rente rückwirkend bewilligt wird. Im Forum habe ich gelesen, dass bei manchen EM-Renten Eintritt EM (Leistungsfall)das Antragsdatum ist???
Schadeam 28.05.2015 | 17:10
Das Datum ist ja auch wichtig z.B. für den Rentenbeginn z.B. wenn der ärztliche Dienst EM feststellt, die Ärzte aber nicht genau sagen können, wann die EM eingetreten ist - auch dann können die Ärzte sagen: Leistungsfall = Rentenantrag. U.v.m., was auszuführen ich mir erspare. In vielen Fällen ist es eben auch nicht "sooo wichtig" und auch nicht jeder Antragsaufnehmer führt mit seinem "lieben Kunden" noch eine ellenlange Diskussion darüber ob man nun das Tagesdatum oder das Datum der Terminvereinbarung in den Antrag als Antragsdatum schreiben soll. Habe ich einen schwierigen Kunden, z.B. die langjährig arbeitslose, alleinerziehende Lehrerin mit Doppelnamen, die alles haarklein wissen will und auf jede Frage im Antrag eine Erklärung wünscht, mache ich sicher wegen des Antragsdatums nicht noch zusätzlich "ein Fass auf" :) (so und nun sind auch alle Vorurteile bedient)
Fragenderam 29.05.2015 | 09:00
Was ist wenn Dennis eine teil EMR bekommt er aber nach Einspruch, cà 3 Monaten später doch eine VOLLE, wird dann die Volle ab dem ersten Rentenbezug der teil EMR nachgezahlt ?? oder wird die Volle erst dann ( z.B. 3 Mon später ) nach Bewilligung der Vollen gezahlt ??
=//=am 29.05.2015 | 09:06
Es kommt darauf an, ob im Widerspruchsverfahren festgestellt wird, dass volle EM ab dem gleichen Tag wie die teilweise EM vorliegt. Ist dies der Fall, wird natürlich ab dem gleichen Rentenbeginn anstelle der teilw. die volle EM-Rente gezahlt. Was soll das mit den 3 Monaten zu tun haben?
Fragenderam 29.05.2015 | 09:09
Die 3 Mon. war nur zum B. Die RV brauchte halt 3 Mon. um den Antrag von Teil auf Voll zu bearbeiten. :-)
=//=am 29.05.2015 | 09:10
Als Antragsdatum gilt generell der Tag der Terminvereinbarung. Es ist quasi ein "formloser" Rentenantrag, denn nur, weil kein früherer Termin vereinbart werden kann, soll der Rentenantragsteller nicht schlechter gestellt werden als jemand, der gleich einen Rentenantrag stellt.
=//=am 29.05.2015 | 09:12
Wenn die RV die Bearbeitungsdauer auf den Versicherten "abschieben" würde und somit ein späterer Rentenbeginn herauskäme, wäre das doch wohl mehr als seltsam, oder? Ideen haben manche.... ;-)
Dennis R.am 29.05.2015 | 09:18
Wie wird dies denn in der Praxis von der DRV gehandhabt. Kann doch nicht sein, das ich mir das aussuchen kann - ist doch kein Wunschkonzert. Außerdem ist in Deutschland doch alles irgendwo gesetzlich geregelt ;)
Fragenderam 29.05.2015 | 09:24
Die 3 Mon. war nur zum B. Die RV brauchte halt 3 Mon. um den Antrag von Teil auf Voll zu bearbeiten. :-)
Wenn die RV die Bearbeitungsdauer auf den Versicherten "abschieben" würde und somit ein späterer Rentenbeginn herauskäme, wäre das doch wohl mehr als seltsam, oder? Ideen haben manche.... ;-)
....das war keine Idee sondern eine Frage, und alles zum Beispiel ich hätte auch 4 ... 5 Mon oder mehr schreiben können. Die Sache von meinem Freund läuft halt noch und wie lange es noch dauert ......... ?
Schadeam 29.05.2015 | 11:06
Das Antragsdatum suchen Sie sich selbst raus, indem Sie entscheiden wann Sie dies tun, bzw. wann Sie den Termin dazu vereinbaren. Ob und ab wann Sie erwerbsgemindert sind, haben Sie nicht in Der Hand- Ihren Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebsdiagnose, Verkehrsunfall planen Sie wohl kaum auf den heutigen Tag oder den 15.11.2017?
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