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Experten-Antwort

Ewerbsminderungsrente

von Hilde11.04.2016 | 11:44
1401 Ansichten
4 Antworten

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Habe den positiven Bescheid wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten und zwar wegen Berunfsunfähigkeit. Ist es sinnvoll gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen da ich mich gesundheitlich nicht in der Lage sehe "unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes" eine Tätigkeit von mindestens 6 Stunden auszuüben? Ist der Antrag auf Akteneinsicht ratsam um im Erfahrung zu bringen was das "Ergebnis der medizinischen Sachaufklärung" zu bedeuten hat? Danke für Eure Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hilde,

wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Entscheidung über Ihren Erwerbsminderungsrentenantrag das bei Ihnen vorliegende Restleistungsvermögen nicht zutreffend berücksichtigt wurde, können Sie selbstverständlich einen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Je nach Lagerung des Einzelfalls kann es auch ratsam sein, eine entsprechende Akteneinsicht zu beantragen. Dem Beitrag von „MWXZ“ kann ich mich daher anschließen.

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3 Antworten

MWXZam 11.04.2016 | 11:59
Hallo Hilde, ja sie haben ein Recht auf Akteneinsicht. Sonst können sie den Widerspruch nur unzureichend begründen. Sie können vorerst Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Am Besten sie nehmen sich ein Fachanwalt für Sozialrecht, oder ein Sozialverband wie VdK, Sovd usw. zur Seite. Besprechen sie die Situation auch mit dem behandelten Arzt. Alles Gute
Angelaam 11.04.2016 | 17:14
Nicht mindestens 6 Stunden, sondern bis zu 6 Stunden.
Hildegard Wolfam 21.09.2016 | 11:46
Liebe Angela, in meinem Rentenbescheid steht tatsächlich "mindestens 6 Stunden", unglaublich aber wahr.. Habe jetzt allerdings ein anderes Problem; habe den Widerspruch eingelegt, hatte unglaubliche Schwierigkeiten an eine Akteneinsicht zu kommen (waren nicht vorhanden, nicht auffindbar, keiner war zuständig wg. Renten-und Rehaabteilung). Jetzt wird der Widerspruch noch immer bearbeitet, in 8 Wochen läuft aber mein Bezug von ALG I aus, weswegen ich bisher gar keinen Cent Rentenbezug erhalte. Dazu meine Frage: wie verhalte ich mich jetzt, muss ich die RV davon in Kenntnis setzen dass mein ALG ausläuft und bekomme ich dann irgendeine Rentenzahlung obwohl das Widerspruchsverfahren noch läuft?? Ein anderes Problem taucht auch noch auf: wenn die verminderte EMR weiterhin nur bewilligt wird, wie gehe ich als Arbeitnehmer damit um. Ich habe noch ein ruhendes Arbeitsverhältnis, der AG ist über das laufende Renterverfahren informiert, inwieweit muss ich ihn in dann in die von der RV beschlossenen Entscheidungen einbeziehen? Danke für eure Hilfe
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