Hallo Hilde,
wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Entscheidung über Ihren Erwerbsminderungsrentenantrag das bei Ihnen vorliegende Restleistungsvermögen nicht zutreffend berücksichtigt wurde, können Sie selbstverständlich einen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Je nach Lagerung des Einzelfalls kann es auch ratsam sein, eine entsprechende Akteneinsicht zu beantragen. Dem Beitrag von „MWXZ“ kann ich mich daher anschließen.