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Ewerbsminderungsrente Wiederholungsantrag

von Grisu197720.07.2018 | 08:44
462 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich hatte schon im Februar 2016 einen Antrag auf Ewerbsminderungsrente, der im September 2017 abgelehnt worden ist. Jetzt sagt mein Rwhaberater von der DRV, ich solle nochmal den Antrag stellen und mein Hausarzt hat mir eine ärztliche Emphelung gewchrieben das ich erwerbsfähig wäre. Macht das Sinn den Antrag zu stellen, zumal ich mich wie mein ARzt mich für erwerbsfähig halte.

8 Antworten

Fastrentneram 20.07.2018 | 08:55
Sie sollten zunächst mal klären, warum der Rehafachberater Ihnen vorschlägt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, wenn Ihr Arzt Sie als erwerbsfähig einstuft. Ein Gespräch kann da schon einiges klären.
Grisu1977am 20.07.2018 | 09:00
WEil der Rehaberater der Meinung ist, das ich wegen Depresion angeblich nicht arbeiten könne. Die DRV hat die Depression nicht als Erwerbminderungsgrund anerkannt. Mein Hausarzt sieht es auch so, mein Therapeut auch so
Fastrentneram 20.07.2018 | 12:32
Sie sollten erst mal Ihre Angaben hier klären. In Ihrer Eingangsfrage haben Sie angegeben Ihr Arzt halte Sie für erwerbsfähig. Jetzt geben Sie an Ihr Hausarzt sehe Sie als nicht arbeitsfähig an. Was denn nun?
Grokoam 20.07.2018 | 17:27
WEil der Rehaberater der Meinung ist, das ich wegen Depresion angeblich nicht arbeiten könne. Die DRV hat die Depression nicht als Erwerbminderungsgrund anerkannt. Mein Hausarzt sieht es auch so, mein Therapeut auch so
Sie sollten erst mal Ihre Angaben hier klären. In Ihrer Eingangsfrage haben Sie angegeben Ihr Arzt halte Sie für erwerbsfähig. Jetzt geben Sie an Ihr Hausarzt sehe Sie als nicht arbeitsfähig an. Was denn nun?
Lies den Text noch mal gaaaaanz langsam durch.
Grisu1977am 20.07.2018 | 17:40
Hausarzt und Therapeut sehen die Depression nicht als Grund für eine Erwerbsunfähigkeit bei mir.
DRVam 20.07.2018 | 17:52
In einem Forum werden Sie keine für Sie befriedigende Antwort finden. Wenn Ihr Rehafachberater, der Ihren Fall ja kennt, vorschlägt, dass Sie erneut einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen sollen, dürfte er seine Gründe dafür haben. Sie haben doch eigentlich keine Wahl! Wenn Sie keinen Arbeitsplatz haben und keine Beschäftigung ausüben können, was wollen Sie denn sonst machen? Es droht Ihnen dann irgendwann Arbeitslosengeld II.
Grisu1977am 20.07.2018 | 20:02
Ziat: "Wenn Ihr Rehafachberater, der Ihren Fall ja kennt, vorschlägt, dass Sie erneut einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen sollen, dürfte er seine Gründe dafür haben. Sie haben doch eigentlich keine Wahl! Wenn Sie keinen Arbeitsplatz haben und keine Beschäftigung ausüben können, was wollen Sie denn sonst machen? Es droht Ihnen dann irgendwann Arbeitslosengeld II." 1. ER ist mein Hausarzt Noch Pychotherapeut. 2. Er sagt selbst, das er kein Mediziner ist, also wie will er das beurteilen. 3. Keine Unterschrift von mir kein gültiger Antrag, zumal die ärztliche Gutachten auf eine Erwerbsfähigkeit hindeuten. Was soll dann die zuständige Abteilung denn beurteilen. Dann müßten die ja mehr wissen als meine behandelden Ärzte und wenn sie dies vor den Bescheid 2017 wussten wäre es unterlassene Hilfeleistung aufgrund von Garantenstellung. Und das wäre, möchte ich hier garnicht äußern. 4. Soll ich Angst haben vor ALG II. WEnn ich Erwerbsminderugsrene bekomme ich Grusi, sprich Grundsicherung also wovor soll ich Angst haben?
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