Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Ex Frau gestorben- was passiert mit den Rentenpunkten?

von karlheinz klaus10.08.2015 | 11:00
5014 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
1981 bin ich von meiner Ex Frau geschieden worden. Ueber den Versorgungsausgleich hat sie dan eine Anzahl Rentenpunkte zugesprochen bekommen. Nun habe ich erfahren, das meine Ex im Nov 2014 ve3rstorben ist, Sie ist 63 Jahre gewesen. Da ich keinen Kontakt mehr zu ihr hatte, weiss ich auch nicht ob sie schon Rente bezogen hat oder nicht. Besteht die Moeglichkeit die Punkte voll oder teilweise zurueck zu bekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo harlheinz klaus,

wenn Ihre frühere Ehefrau aus den von Ihnen übertragenen Rentenanwartschaften nicht mehr als 36 Monate eine Rente bezogen hat, dann können Sie die sogenannte Anpassung wegen Tod beantragen.

Dies bedeutet, dass Ihre Rente ab dem Folgemonat der Antragstellung und auf Dauer nicht mehr um den Abschlag aus dem Versorgungsausgleich gekürzt würde.

Sollte sie mehr als 36 Monate eine Rente mit dem Zuschlag aus dem Versorgungsausgleich bezogen haben, dann ist die Anpassung ausgeschlossen. Sie hätten dann die Minderung aus dem Versorgungsausgleich dauerhaft in Ihrer Rente.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Q.am 10.08.2015 | 11:26
Ja, sofern der andere Ehegatte nicht länger als 36 Kalendermonate eine Rente (unter Berücksichtigung) des Zuschlages erhalten hat, kann der Abschlag bei Ihnen, ab Monat, der der Antragsstellung folgt, rückgängig gemacht werden. In der Regel prüft das aber bereits Ihr eigener Versicherungsträger, da die Versicherungskonto der geschiedenen Ehegatten (logischerweise) miteinander gekoppelt sind, sodass auch ihr eigener Rentenversicherungsträger (vermutlich bereits Nov 2014) das bereits geprüft hat. Im Zweifel einfach formlosen Antrag auf "Anpassung wegen Tod des ausgleichsberechtigten Person § 37 VersAusglG" stellen.
W*lfgangam 10.08.2015 | 20:18
Zitat von Q. anzeigen
...wäre die komplette Antwort des Experten gewesen; allein mit dem Vorhalten gesetzlicher Grundlagen kommt karlheinz klaus ja auch keinen Schritt weiter. Und das auch immer 100 % alles seitens der DRV in die Wege geleitet wird, nunja – das interne Qualitätsmanagsment wäre begeistert ;-) An karlheinz klaus, diesen formlosen Antrag richten Sie an Ihre DRV. Sie können aber auch in die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt gehen, dass das für Sie auf den Weg bringt. DRV hätte den Vorteil, die können gleich in das Rentenkonto Ihrer EX reinschauen, ob/wie lange eine Rente lief/ob eine Rückübertragung Ihrer Punkte noch möglich ist/ausscheidet. Gruß w.
MKRAeam 31.10.2016 | 16:42
In zahlreichen Altfällen, in denen der Versorgungsausgleich noch nach altem Recht (bis 2009) entschieden wurde, kann ein "Stopp" des Versorgungsausgleichs unter gewissen Voraussetzungen auch dann noch erwirkt werden, wenn der geschiedene - ausgleichsberechtigte - Ehepartner vor seinem Tod länger als 36 Monate Leistungen aus den übertragenen Anrechten bezogen hat. Näheres unter http://www.mayer-kuegler.de/versorgungsausgleich-tod
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026