Hallo oerni79,
eine befristete Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur für den Zeitraum von drei Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mit überwiegend einem Auftraggeber möglich. Die nebenberufliche selbständige Tätigkeit löst bereits die Frist des "Drei-Jahres-Zeitraumes" aus.
Somit ist nunmehr keine Befreiung möglich.