Wir legen Ihnen dringend nahe, einen persönlichen Beratungstermin bei der Dt. Rentenversicherung zu vereinbaren.
Bei Selbständigkeit ist zuerst zu klären, ob aufgrund der Tätigkeit weiterhin Versichernungspflicht in der Rentenversicherung besteht.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist es grundsätzlich möglich, freiwillige Beiträge zu zahlen. Ob dies jedoch für Sie sinnvoll ist, ist anhand Ihrer persönlichen Versicherungszeiten zu klären und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Weiterhin besteht noch die Möglichkeit, eine an sich versicherungsfreie Selbständigkeit im Rahmen einer Antragspflichtversicherung versicherungspflichtig werden zu lassen. Vor- und Nachteile hierzu sprengen den Rahmen des Forums und werden Ihnen am besten in einer persönlichen Beratung erläutert.