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@Experte

von Wichtig !!!!29.10.2007 | 14:23
1248 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Der User "josstrau" erbittet auf Seite 2, zum Thema "Verweisbarkeit", dringend eine Experten-Antwort. (Die Antwort interessiert mich übrigens auch !)

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.10.2007 | 16:02

Vielen Dank für den Hinweis! Die Frage wurde inzwischen beantwortet.

5 Antworten

Knut rassmussenam 29.10.2007 | 16:16
Ja, es wird geprüft! Das hängts aber vom Status ab: Arbeitsplatz inne, Arbeitslosigkeit, welches Bundesland ... usw.
josstrauam 29.10.2007 | 17:14
Vielen Dank für die Antwort, Herr/Frau Experte. Zu dem von Ihnen benutzten Begriff "subjektiv und objektiv zumutbar" habe ich noch ein wenig recherchiert und das Ergebnis eingestellt. Hoffe, das Sie dies auch so gemeint haben. Dank nochmals.
Michael1971am 30.10.2007 | 07:02
Aus den bisherigen Postings meine ich, dass hier zwei verschiedene Sachverhalte zusammengemixt werden. Für einen Anspruch auf teilweise EM wegen Berufsschutz kommt es auf die objektive und subjektive Verweisbarkeit an. Für einen Anspruch auf volle EM ist nur die objektive Verweisbarkeit maßgeblich. Wie intensiv die objektive Verweisung seitens des RV-Trägers betrieben wird, ist allerdings wie Herr Rassmussen beschrieben hat, sehr unterschiedlich.
josstrauam 30.10.2007 | 09:40
Bitte, Herr Experte, könnten Sie noch einmal klären, was denn nun gilt, dass, was Michael1971 geschrieben hat, oder Ihre Auskunft (die ja lt. Michael1971 missverständlich war) Danke
josstrauam 30.10.2007 | 09:43
o.k. Fall 1: Arbeitslosigkeit: da gilt wohl die Antwort von bekiss u.a. Fall 2: Bundesland: da gilt wohl die Annahme der grundsätzlichen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes nicht in allen Bundesländern Fall 3: Versicherter ist in ungekündigtem Arbeitsverhältnis, solange die Berentung befristet ist (z.B. öffentlicher Dienst, nehme ich an) Muss dieser Versicherte die ggf. gefundene und vermittelte Stelle annehmen? Gilt nur objektive oder auch subjektive Zumutbarkeit? Was ist mit der ruhgenden ungekündigten Stelle? (alle Fragen unter der Voraussetzung des Geburtsjahres vor 1960) Danke
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