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Experten-Antwort

Externe Teilung gem. § 16 VersAusglG bei Scheidung

von Jochen Friederich16.12.2013 | 12:13
1213 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Ehescheidungsverfahren hat die Ehefrau ausschließlich Rentenanwartschaften aus einem ö-r Dienstverhältnis, die zu Gunsten des Ehemannes auszugleichen sind. Es greift § 16 VersAusglG. Der Ehemann soll durch ein noch zu begründendes Konto bei der DRV ein Anrechts von 376,22 € erhalten. Der Korrespondierende Kapitalwert beträgt 85.234,62 € bei einer Ehezeit von 223 Monaten. Frage: Erhält der Ehemann garantiert die Rente aus der DRV oder müßte er zusätzlich Beiträge einzahlen? Droht ihm - unter welchen Umständen - ein Verlust dieser Anwartschaften? Danke für eine zeitnahe Rückäußerung. MfG Jochen Friederich

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Ehemann hat ab Erreichen der Regelaltersgrenze einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Durch den Versorgungsausgleich werden ihm auch Wartezeitmonate gutgeschrieben.

Die Mindestversicherungszeit beträgt 60 Kalendermonate.

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1 Antworten

oder soam 16.12.2013 | 15:11
Wenn aus 376,22 EUR : 28,14 EUR nun 13,3696 EP werden und diese durch 0,0313 geteilt werden und somit 427 Wartezeitmonate entstehen, dan wären das theoretisch die 35 Jahre für eine vorzeitige Altersrente mit 63 - aber die Ehezeit waren nur 223 - somit heißt es warten bis zum Regelalter, denn 5 Jahre sind es ja allemal... ;-)
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