Hallo Kumpel,
übersteigen die beitragspflichtigen Einnahmen beim Zusammentreffen mehrerer Versicherungsverhältnisse die Beitragsbemessungsgrenze, sind die beitragspflichtigen Einnahmen für die Beitragsberechnung nach dem Verhältnis ihrer Höhe so zueinander zu mindern, dass die beitragspflichtigen Einnahmen zusammen höchstens die Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Sind Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt worden, sind die zu Unrecht gezahlten Beiträge zu beanstanden und zu erstatten.