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Experten-Antwort

Fachfremder Gutachter?

von Gast_1009.10.2012 | 08:09
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, liebes Expertenteam, nach EM-Rentenantragsstellung bekam ich von der DRV enen Gutachtertermin im Haus der DRV in meiner Nähe. Benannt wurde der Gutachter nicht, ebenso keine Angabe zur Fachrichtung. Meine Frage: kann es sein, daß ich von einem fachfremden Arzt begutachtet werde. Kann ich dagegen etwas tun? Vielen Dank für eine Aufklärung! Gruss Gast_10

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast_10,

grundsätzlich wird im Haus der DRV eine Begutachtung durch einen Arzt der entsprechenden Fachrichtung erfolgen.

Sie sollten den Termin erstmal wahrnehmen. Sofern Sie dann feststellen, dass dieser Gutachter Ihre gesundheitlichen Beschwerden nicht entsprechend gewürdigt hat, besteht die Möglichkeit dies entsprechend schriftlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorzubringen und ggf. eine weitere Begutachtung oder die Einholung eines Befundberichtes des behandelnden Arztes anzuregen.

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24 Antworten

Gast_10am 09.10.2012 | 08:46
Vielen Dank für die Antwort! Ich will und werde den Termin natürlich wahrnehmen, habe nur Angst, daß ich wegen einer psychischen Erkrankung z. B. vom Orthopäden begutachtet werde....Also warte ich ab, was passiert. Gruß Gast_10
Fremderam 09.10.2012 | 12:17
Ein Gutachter im Hause der RV ist immer auch Mitarbeiter des med./ärztl. Dienstes der RV und damit Angestellterder Rentenversicherung! Das heisst im Klartext und etwas überspitzt formuliert dann unter Umständen folgendes : Der Gutachter geht nach Begutachtung eben in sein Büro nebenan und schreibt das Gutachten. Dann er entscheidet er auch gleich alleine ( oder mit dem ihm gegenüber sitzendem Kollegen/ Arbeitskollegen ) ob aus ärztlicher Sicht z.b.eine EM-Rente gewährt weden kann oder nicht. Das heisst keine zweite Person oder nur eine dem Gutachter bekannter Arbeitskollege im Hause schaut da noch einmal rüber und korrigiert womöglich etwas. Ob man dann hier z.b. Gegenfragen , eine andere Meinung und eine neutrale Beurteilung erwarten kann ? Aus der Praxis heraus wohl eher nicht. Eine Begutachtung im Hause der RV durch einen eigenen Mitarbeiter halte ich für äusserst fragwürdig. Das muss natörich nicht imemr und zwangsläufig so sein, aber ein gewisses Unbehagen bleibt. Hier kann und sollte man schon die Frage nach der gebotenen Neutralität stellen, wenn soetwas durch unter Umständen eigene Mitarbeiter erfolgt und eben nicht durch externe, unabhängirere. Wenn ein niedergelassenerr Facharzt als Gutachter beauftragt wird sieht die Sache anders aus. Dann sind zumindest weitere Personen im Spiel. Seien Sie also schön auf der Hut .
Reineram 09.10.2012 | 10:01
Im Hause der RV würde ich niemals eine Begutachtung durchführen lassen. Was soll da neutral sein. Der eine Mitarbeiter macht die Begutachtung-der andere Mitarbeiter bearbeitet den Fall weiter. Beide arbeiten für die RV-was erwarten Sie von so einem Ergebnis???
Fremderam 09.10.2012 | 12:36
Ja und wenn die Rente dann abgelehnt wird und man Widerspruch einlegt, wird dieser dann ja vom selbigen med. Dienst - und den selben Ärzten dort - bearbeitet. Damit steigen die Chancen das dem Widerspruch stattgegeben wird dann natürlich ganz erheblich. Ironie Modus aus. Muahh.
Gast_10am 09.10.2012 | 10:10
@Rainer: Wieso erwarte ich was? Diese Aufforderung kommt doch von der DRV....verstehe ich nicht, den Kommentar! Und wieso Mitarbeiter? Die DRV hat einen ärztlichen Dienst, der im Hause untergebracht ist. Das sind Ärzte, keine Sachbearbeiter....Ich glaube nicht, daß Sie einen hilfreichen Kommentar abgeben können. Sie kennen sich scheinbar noch weniger aus als ich.
Reineram 09.10.2012 | 12:26
anscheinend wollen Sie nichts verstehen. Warum schreiben Sie dann im Forum? Gehen Sie dahin und lassen Sie sich begutachten. Meine Aussage war ja nur zu ihrem Schutz gedacht.
Wirtschaftsdiktaturam 09.10.2012 | 13:48
Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe !
...am 09.10.2012 | 13:04
... und dann geht’s vor Gericht und der Richter beauftragt einen unabhängigen Gutachter ... dieser findet dann natürlich raus das der ärztlich Dienst der RV totalen scheiß erzählt hat ... und die Rente wird bewilligt. Ich glaube nicht, dass sich das ein Mediziner antut. @ Gast_10 Der ärztliche Dienst der RV urteilt schon auf Grund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und nicht auf Grund des Arbeitgebers. Und wenn Sie nach der Begutachtung Einwände haben, steht es Ihnen ja frei diese vorzubringen. Lassen Sie sich nicht von Reiner oder Fremder abschrecken. Ich glaub die müssten auch mal wegen Ihrer Paranoia zu einem Gutachter. MfG
Useram 09.10.2012 | 14:04
Und über den Antrag entscheidend ja dann doch wieder der Arzt des SMD der RV, auch wenn der Gutachter ein DRV-Fremder sein sollte. Warum dann nicht gleich in die DRV zur Begutachtung? Vor allem sollte da die Bearbeitung dann schneller gehen, da ja im gleichen Haus.
Fremderam 09.10.2012 | 14:27
Ihr seid gewarnt. Beschwert euch nur hinter her bitte nicht wenns in die Hose geht. Mehr gibts zu dem Thema auch nicht zu sagen.
...am 09.10.2012 | 14:58
Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe !
BLA BLA ... alle Menschen sind schlecht ... BLA BLA
Hey, netter Name ;-)
...am 09.10.2012 | 14:54
BLA BLA ... alle Menschen sind schlecht ... BLA BLA
Alltagsbegleiteram 09.10.2012 | 17:26
Selbstverständlich können Sie den Gutachter vor dem Termin kontaktieren und sich über sein Fachgebiet informieren. Das kann auch sinnvoll sein, wenn es um den barrierefreien Zugang zur Praxis und den Sanitäreinrichtungen geht. Die Rentenversicherung verfügt über Listen in Frage kommender Gutachter, geordnet nach Fachrichtungen. Allerdings werden bestimmte Fachrichtungen dabei zusammengefasst. So werden zum Beispiel Neurologen und Psychiater in derselben Gruppe geführt. Es kann also geschehen, dass ein Patient mit Multipler Sklerose einem Psychiater zur Begutachtung zugewiesen wird. Üblicherweise wird dann der beauftragte Arzt seine Nichtzuständigkeit erkennen und den Auftrag zurückgeben.
Gast_10am 09.10.2012 | 18:06
Vielen Dank für die Antworten, die sachlich bleiben. Ist es denn richtig, daß ich gar kein "Recht" hätte, einen fachfremden Arzt/Gutachtger abzulehnen? Natürlich vorausgesetzt, ich bekomme überhaupt Angaben dazu, welcher Arzt es sein würde. Denn in der "Einladung" ist ja nur Termin und Ort genannt. Kein Arztname, keine Fachrichtung. Vielen Dank im Voraus! Gruss Gast_10
Reineram 09.10.2012 | 18:18
warten sie einfach ab, wer sie begutachtet. Im Voraus werden sie dies nicht erfahren. wer sie bei der RV-Beobachtungsstation bzw. Begutachtungsstation begutachtet.
Gast_10am 09.10.2012 | 18:57
Hallo Klaus-Peter, da bin ich Ihrer Meinung. So wie es jetzt ist, wird alles zum Glaskugel lesen wollen... Aber eine Frage noch: Sie schreiben im letzten Satz "das Recht haben sie ja".....habe ich das wirklich? Da bin ich mir ja nicht sicher. Sonst hätte ich ja schon reagiert.... Danke. Gruss Gast_10
Klaus-Peteram 09.10.2012 | 18:35
Und genau damit sind wir bei eigentlichen Problem. Sie wissen nämlich jetzt im Vorfeld gar nicht, auf welchen Arzt ( Name, Fachrichtung ) Sie dann bei der Begutachutng im Hause der RV treffen. Und wenn Sie dann einmal da sind ist es zu spät das ganze abzubrechen. Meines Wissens nach reicht es im Prinzip auch, wenn der Gutachter - egal welcher Fachrichtung - sozial-med. Fachkenntnisse hat. Er muss also gar nicht mal aus dem für Sie relevanten med. Fachgebiet kommen. Alleine eine sozial-med. Zusatzausbildung befähigt/berechtigt jeden Arzt zu einer Begutachtung. Insbesondere natürlich in dem ganz speziellen Fall dann noch als Mitarbeiter des med. Dienstes derr RV. Wenn Sie aber bei einem externen Gutachter geladen werden, ist ihnen zumindest ja Name, Fachrichtung etc. bekannt und Sie könnten gegebe. dann im Freundes, Verwandten,Bekanntenkreis oder im Internet noch Erkundigen über den einholen. Dies können Sie aber über " Mr. Unbekannt " im Hause der DRV aber sicher nicht. Letztlich ist aber alles Glaskugelleserei und Sie wissen erst im Nachhinein ob alles korrekt gelaufen ist. Davon sollte man auch erstmal eigentlich ausgehen. Und wenn der Gutachter Sie für EM wird auch alles recht schenll dann laufen. Eine gewisse Gefahr das nicht alles so abläuft wie gewünscht bleibt eben aber. Das ist klar. Persönlich würde ich darum eine Begutachutng im Haus der DRV ablehnen und um die Benennung eines externen Facharztes bitten. Das Recht dazu haben Sie ja.
Klaus-Peteram 09.10.2012 | 19:29
Die Begutachtung selbst können Sie natürlich nicht ablehnen. Aber den Gutachter schon. Normalerweise wird diesem Wunsch auch entsprochen. Es hiess hier sogar schon mehrmals, das die RV eigentlich 3 verschiedene Gutachter benennen muss, wo man sich dann einen aussuchen kann. In der Praxis wird dies aber wohl selten bis nie so gemacht. Ist ja auch ein höherer Verwaltungsaufwand und Zeitverlust. Ich bin mir auch nicht sicher ob man darauf einen " Rechtsanspruch " hat oder ob dies nur eine Kannbestimmung ist...Jeder Regionalträger der RV wird da wohl auch - wie bei so vielem - unterschiedlich verfahren. Wie gesagt schwierig bis unmöglich da im Vorfeld in irhem Falle eine Beurteilung abzugeben. Wenn alles perfekt läuft werden Sie zufrieden sein. Im Hause der DRV sitzen ja nicht nur Leute die im Voraus eilendem Gehorsam handeln. So ist es ja nun nicht. Es kann aber eben auch einen negativen Verlauf nehmen. Rsisko bleibt, aber das haben Sie letztlich ja auch bei einem externen Gutachter. Bei einer Begutachtung und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Das kann super laufen oder total besch...
Klaus-Peteram 09.10.2012 | 19:34
" In der Regel werden jedoch vom Rentenversicherungsträger Gutachten unabhängiger Fachgutachter angefordert. Es müssen drei Gutachter/-innen zur Auswahl gestellt werden, aus denen ausgewählt werden kann; wird eine bestimmte Gutachterin/ein bestimmter Gutachter ausgewählt, muss diesem Wunsch also Rechung getragen werden. " http://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/Soziales/Renten/…
Gast_10am 09.10.2012 | 19:38
Hallo Klaus-Peter, vielen Dank. Ich warte jetzt mal die neue Einladung ab und dann Augen zu und durch. Viele Grüße Gast_10
Klaus-Peteram 09.10.2012 | 19:47
Wichtig ist eben dann bei der Begutachtung den Namen und die Fachrichtung des Gutachters zu erfahren. Sollte die Rente dann aufgrund des Gutachtens abgelehnt werden und der Gutachter z.b. nicht Facharzt auf dem geforderten med. Fachgebiet sein, haben Sie dann im Widerspruchsverafhren gute Arguemnte wenn wenn Sie das vorbringen. So kann dann auch aus negativem noch was positives abgewonnen und " verwertet " werden.
Rehaerfahreneram 12.10.2012 | 10:13
Also ich hatte in einer psycho-somatischen Reha der DRV damals einen HNO Arzt als für mich zuständigen Arzt/Gutachter. Soviel nur zum Thema Facharzt.
EM-Rentnerinam 12.10.2012 | 08:55
Hallo Gast_10, machen Sie sich keine Gedanken,die Fachrichtung wird stimmen. Ich beziehe seit 2007 eine EM-Rente auf Zeit.Jedes Jahr bekomme ich eine Einladung zur Begutachtung.Vor 2 Jahren mußte ich dann auch direkt zur DRV nach Celle.Die Begutachtungen die Jahre zuvor dauerten immer 2-2 1/2 Std.In Celle war ich nach einer 1/2 Std.fertig.Nach 2 Wochen bekam ich dann den Bescheid."Weitergewährung für ein weiteres Jahr". Was mich wundert,dass in Ihrem Schreiben kein Arzt genannt wurde.In meinem Schreiben stand der Name und die Facharztbezeichnung. Sie brauchen sich also keine Gedanken machen,warum Sie diesmal zur DRV zur Begutachtung müssen-mit Sicherheit wird Sie auch ein Facharzt begutachten. Ich wünsche Ihnen alles Gute
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