Hallo Gast_10,
grundsätzlich wird im Haus der DRV eine Begutachtung durch einen Arzt der entsprechenden Fachrichtung erfolgen.
Sie sollten den Termin erstmal wahrnehmen. Sofern Sie dann feststellen, dass dieser Gutachter Ihre gesundheitlichen Beschwerden nicht entsprechend gewürdigt hat, besteht die Möglichkeit dies entsprechend schriftlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger vorzubringen und ggf. eine weitere Begutachtung oder die Einholung eines Befundberichtes des behandelnden Arztes anzuregen.