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Experten-Antwort

Fachschulausbildung nicht angerechnet

von Manfred R03.02.2016 | 22:55
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Vom 1.9.1975-30.6.1977 hatte ich eine beruflichen Fortbildungsmaßnahme in einer Fachschule mit staatlich anerkannten Abschluss durchlaufen. Während dieser Zeit habe ich finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen. In meinem Versicherungsverlauf wurden die zwei Jahre aufgeführt, aber ohne Vermerk vorne, und am Ende steht da nur "Fachschulausbildung". In der Bescheinigung der Schule steht "kommt als Ausfallzeit in Betracht" wenn danach innerhalb von 2Jahren eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde. Habe ich da nun Hoffnung das die Zeiten noch als Beitragszeit berücksichtigt werden oder wurden die "in Betracht" Zeiten bei der Festlegung für besonders langjährig Beschäftigte (45+ Jahre) rausgenommen und werden da nicht berücksichtigt ?? Danke im Voraus !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manfred R,

zur Prüfung der Anrechnung der Zeiten auf die Wartezeit von 45 Jahren, sollten Sie alle vorhandenen Unterlagen über die Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einreichen.

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6 Antworten

W*lfgangam 03.02.2016 | 23:30
Hallo Manfred R, diese Zeit ist Anrechnungszeit Fachschule, zugleich Anrechnungszeit Arbeitslosigkeit (besser bewertet, als Fachschule), und auch noch Leistungsbezug Unterhaltsgeld. Als letztgenannte Zeit sollte Sie zu den 45 Jahren mitzählen. Nachweis? ...haben Sie noch die rosa Unterhaltsgeldbescheide vom AA? Nicht, ggf. kann die damalige Krankenkassen die Leistungsart/Versicherungsstatus bestätigen, andernfalls gehts mit Logik/Leistungsbezugsart, um diese Zeit den 45 Jahren zuzuordnen. Gruß w.
abcam 04.02.2016 | 07:43
nicht die Fachsschulzeit kann für die 45 Jahre Beitragszeit angerechnet werden, sondern nur der Bezug vom ALG 1 in dieser Zeit. Hier helfen als Nachweis entsprechende Nachweise der Arbeitsagenturen, Krankenkassen oder auch ....hiermit erkläre ich glaubhaft, in der Zeit ALG 1 bekommen zu haben.
Manfred Ram 04.02.2016 | 12:40
Danke, ja, die Unterlagen sind alle an die DRV Rheinland gegangen. Ich warte halt auf die Antwort und wollte mich hier vorab informieren.
Manfred Ram 04.02.2016 | 08:11
Danke, die Bescheinigung der Schule sagt "Anrechnungszeit", während dieser zeit bekam ich Unterhaltsgeld, wird wohl anders angerechnet /bewertet als ALG1. Muss ich nochmal suchen ob ich noch was finde bzw. mit der Krankenkasse sprechen. Danke erstmal, hat zumindest neue Anregung gegeben.
Manfred Ram 04.02.2016 | 16:39
Hallo, also auf der Leistungsnachweis der Stadt steht "Unterhaltsgeld nach 44/1 ALG" und von der Schule steht "kommt als Ausfallzeit in Betracht" wenn danach innerhalb von 2Jahren eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde. Ist jetzt Ausfallzeit etwas was angerechnet wird ?
W*lfgangam 04.02.2016 | 22:18
Hallo Manfred R, damit ist diese Zeit für die 45 Jahre anrechenbar - auch wenn sie rein formell nur eine Anrechnungszeit ist. Warten Sie die nächste Rentenauskunft ab und vergleichen Sie die neuen Zahlen im Bereich "Altersrente für besonders langjährig Versicherte", wie viel Monate von den 45 Jahren bereits vorhanden sind (bei den bisher erfassten Versicherungszeiten), wie viele Monate noch fehlen ...'Zukunftsberechnung' machen/wie viele Pflichtbeiträge ab da noch folgen werden und mit dem potentiell ungekürztem Rentenbeginndatum vergleichen. *) Gruß w. *) und die Rentenauskünfte sind immer noch 'fehlerhaft', weil dieses Rentenbeginndatum immer noch den nach Jg. frühestmöglichen Beginn abbildet, auch wenn die 45 Jahre rein rechnerisch erst _danach_ erreicht werden können. Super-Leistung, wenn technisch nicht 1+1 hochgerechnet werden kann/die zuständige Arbeitsgruppe DRV das weiterhin für i. O. hält und somit falsche Prognosen als legitim sieht/Rentenauskunft ist unverbindlich/lasst euch weiter verarschen, wenns nicht 'gepasst' hat - Pech gehabt ...
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