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Experten-Antwort

Fachschule Auswirkung auf Rente

von Oliver Bauer10.03.2017 | 21:47
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7 Antworten

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Hallo, ich habe im Alter von 25 eine zweijährige Fachschule besucht und mit dem Titel staatlich geprüfter Techniker abgeschlossen. Es handelte sich dabei um eine Vollzeitschule. In dieser Zeit habe ich keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt. Zählt diese Zeit als Beitragszeit und bekomme ich für diese Zeit Entgeltpunkte gutgeschrieben? Wenn ja die werden diese ermittelt. Oder zählt diese Zeit nur als Anrechnungszeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie bereits erfahren haben, kann die Fachschulausbildung als beitragsfreie Anrechnungszeit berücksichtigt und bewertet werden. Weitere Informationen zur Berechnung von Entgeltpunkten finden Sie in der kostenlosen Broschüre „Rente: So wird sie berechnet“, die Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen können. Zu erklären wie die Bewertung von beitragsfreien Zeiten genau durchgeführt wird, würde den Rahmen einer Broschüre und auch den Rahmen eines Beitrags in diesem Forum sprengen. Wenn Sie hierzu Genaueres wissen wollen, wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.

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6 Antworten

Rentensputnikam 11.03.2017 | 01:07
Das kann schon sein.
Rentensputnikam 11.03.2017 | 07:38
Danke meinem Double, der sich heute Nacht die Mühe gemacht hat, diese inhaltsleere Antwort zu geben. Leute gibt es, man mag es nicht glauben!
Schadeam 11.03.2017 | 13:19
Keine Beitragszeit, aber eine Anrechnungszeit. fachschulzeiten werden allerdings bewertet. Sofern die Zeit noch nicht als Fachschulzeit im Versicherungsverlauf steht, sollten Sie eine Schulbescheinigung einreichen.
W*lfgangam 11.03.2017 | 18:10
Hallo Oliver Bauer, max. erhalten Sie für diese Zeit 0,75 EP ...vorausgesetzt Ihr Durchschnittswert aus allen Zeiten bis zur Rente erreicht wenigstens 100 % - nennt sich fachlich 'Gesamtleistungswert'. Die Bewertung ist allerdings begrenzt auf max. 3 Jahre - wenn da schon andere Fachschulzeiten sind, wird nach 3 Jahren die Bewertung gekappt. Wenn Sie schon Alter 55 erreicht haben, haben Sie die erste Rentenauskunft mit allen Berechnungsmodalitäten erhalten, um das nachlesen zu können. Andernfalls müssen Sie diese Rentenauskunft schriftlich anfordern - die Online-Version https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ enthält nicht die Berechnungsanlagen. Gruß w.
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