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Experten-Antwort

Fachschulstidium

von Aika12.01.2024 | 09:04
187 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe vom1 976 bis1 9 79ein Med.fachschulstudium absolviert zählt es für die45 Jahre Wartezeitmeiner Rente. Wann kann ich gehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aika,

 

für die Wartezeit von 45 Jahren werden Anrechnungszeiten für (fach-) schulische Ausbildungen nicht berücksichtigt (§ 51 Absatz 3a SGB VI).  

Zur Abklärung, wann für Sie ein Renteneintritt möglich wäre, empfehlen wir Ihnen, einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Aikaam 12.01.2024 | 09:03
Mondkindam 12.01.2024 | 09:37
es zählt nicht für die 45jährige Wartezeit nur für die 35jährige
Torsten W.am 12.01.2024 | 10:00
Guten Tag, Schulausbildungen zählen leider nicht zur Wartezeiterfüllung für die 45 Jahre. Ich würde Ihnen empfehlen einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu buchen um sich dort über Ihre Möglichkeiten zu informieren. Es gibt mehrere Rentenarten und somit ist hier immer eine individiuelle Beratung nötig. Gruß Torsten
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