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Experten-Antwort

Fachschulstudium in der DDR als Beitragszeit anerkennen

von walter wirth09.03.2019 | 17:14
2180 Ansichten
4 Antworten

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ich habe ein technisches Fachschulstudium von 9-75 bis 8-78 absolviert. War von meinem Lehrbetrieb delegiert und habe davon das letzte Semester in diesem Betrieb meine Ingenieurarbeit geschrieben.Die Fachschule in Meißen gibt es nicht mehr. In meinem SV-Ausweis wurde jedes der Studienjahre mit einem beitragspflichtigen Gesamtarbeitsverdienst von 360,-Mark/a durch die Ingenieurschule bestätigt. Mein Rentenbescheid erkennt alledings dies Zeiten nicht an, "weil es sich um Zeiten der Schulausbildung,Fachschulausbildung oder Hochschulausbildung" handelt. Von anderen Fällen lese oder höre ich , dass für Fachschulausbildung durchaus Entgeltpunkte verrechnet werden. Bitte um Ihre Meinung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Wirth,

ich nehme an, dass Sie während Ihrer Fachschulausbildung von Ihrem Betrieb ein Stipendium erhalten haben und in der Studentenversicherung versichert waren. In diesem Fall ist die Berücksichtigung einer Beitragszeit, trotz des eingetragenen "beitragspflichtigen" Entgelt ausgeschlossen. Allerdings müssten Ihnen hierfür Anrechnungszeiten wegen Fachschulbesuchs gutgeschrieben werden.

Sollten Sie tatsächlich von Ihrem Betrieb für die Ausbildung von der Arbeitsleistung freigestellt worden sein und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt erhalten haben, wäre die Zeit als Beitragszeit anzuerkennen. Dann hätten Sie allerdings keinen Anspruch auf die Anrechnungszeiten.

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3 Antworten

DRVam 09.03.2019 | 22:01
Schulzeiten, Fachhochschulzeiten und Hochschulzeiten haben keinen direkten rentenerhöhenden Wert. Fachschulzeiten hingegen erhöhen die Rente, in dem sie mit 75% des Gesamtleistungsbewertung angerechnet werden (§ 74 SGB VI).
Jonnyam 10.03.2019 | 10:46
Um mal wieder sachlich zu werden: Schauen Sie mal hier nach http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Insbesondere unter Punkt R1.48 Die Rudolf-Diesel-Schule ist aber sonst nirgendwo zu finden. Gruß von einem Wessi aus (Ossi)friesland
Hilfestellungam 10.03.2019 | 10:54
Da einige User hier nichts anderes zu tun haben, als Ihren persönlichen und mehr als peinlichen „Ossi-Wessi-Frust“ abzuladen, hier die Definition zu Fachschule: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… und zu Fachhochschule und Hochschule: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Sollte es sich um den Besuch einer Fachhochschule gehandelt haben, hat der Rententräger richtig entschieden. Wenn es sich aber um eine Fachschulausbildung gehandelt hat, sollten Sie dies beweiskräftig in einem Widerspruchsverfahren klären lassen.
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