Hallo Herr Wirth,
ich nehme an, dass Sie während Ihrer Fachschulausbildung von Ihrem Betrieb ein Stipendium erhalten haben und in der Studentenversicherung versichert waren. In diesem Fall ist die Berücksichtigung einer Beitragszeit, trotz des eingetragenen "beitragspflichtigen" Entgelt ausgeschlossen. Allerdings müssten Ihnen hierfür Anrechnungszeiten wegen Fachschulbesuchs gutgeschrieben werden.
Sollten Sie tatsächlich von Ihrem Betrieb für die Ausbildung von der Arbeitsleistung freigestellt worden sein und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt erhalten haben, wäre die Zeit als Beitragszeit anzuerkennen. Dann hätten Sie allerdings keinen Anspruch auf die Anrechnungszeiten.