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Experten-Antwort

Fahrkostenpauschale

von Frage14.02.2017 | 08:37
1069 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe ein Witwenrente und erwäge auf 450 EUR Basis mir etwas dazu zu verdienen. Der Arbeitgeber erwartet, dass ich meinen privaten PKW für Fahrten zum Kunden einsetze und erstattet mir pro gefahrenen km 30 Cent. Es handelt sich um einen Putzjob. Gilt diese Fahrkostenpauschale jetzt als zusätzliches Einkommen und wird somit auf die Rente angerechnet? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Fahrtkostenpauschale ist nur dann Arbeitsentgelt gem. § 14 SGB IV (Sozialgesetzbuch) und somit anrechenbares Einkommen gem. § 97 SGB VI , wenn diese lohnsteuerpflichtig ist.

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1 Antworten

Herz1952am 14.02.2017 | 17:46
Nein, keine Anrechnung, sofern die steuerfreie KM-Pauschale angesetzt wird, bzw. wenn es sich um Dienstfahrten handelt. Das müsste aber Ihr Arbeitgeber mit dem Finanzamt klären, bzw. mit seinem Steuerberater. Wenn dies klar ist und er Ihnen den Betrag steuerfrei Erstatten kann, sind Sie aus dem Schneider. Es kommt hier wahrscheinlich auch auf den Begriff Arbeitsstätte an, bzw. Fahrt Wohnung Arbeitsstätte/ständig wechselnde Einsatzstelle. Müsste aber der Steuerberater Ihres Arbeitgebers mit ihm klären (ist wohl auch schon der Fall).
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