Hallo Haha,
nicht als Arbeitsentgelt gilt eine vom Arbeitgeber zusätzlich zum monatlichen Arbeitsentgelt gezahlte Fahrtkostenerstattung, wenn diese pauschal versteuert wird oder steuerfrei ist. Unter dieser Voraussetzung ist der Fahrtkostenzuschuss nicht als Hinzuverdienst zu werten.