Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Fahrt zur reha

von Öpnv22.11.2019 | 07:41
137 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten morgen Nach knapp 6 Monaten Wartezeit hab ich jetzt ein en Termin für meine nächste Reha bekommen. Bloss finde ich keine fährt Möglichkeit mit dem öpnv, um dorthinzukommen. Vor 10 Uhr wie gewünscht schon gar nicht. Es gibt wohl keinen Bahnhof und bis zum angegebenen Ort finde ich über DB oder omio auch nichts, genausowenig wie eine busverbindun. Ich fahre nicht mehr mit dem Auto und hab auch niemanden zur Hand, der fahren würde. Kann ich zumindest als Ersatz für den Bus auf den letzten 10 km ein Taxi nehmen oder kann der DB Dialog mir Verbindungen beschaffen?

3 Antworten

Siehe hieram 22.11.2019 | 07:53
Guten Morgen, Sie sollten sich direkt bei der Reha-Klinik erkundigen, ob es dort einen Abholservice gibt oder wie das bei anderen Patienten gelöst wird, Sie sind ja sicher kein Einzelfall, wenn es dort nicht direkt einen Bahnhof gibt. Evtl. gibt es ja auch eine "Anfahrt zur Klinik" Beschreibung im Internet, die Ihnen weiterhilft. Ob ansonsten Taxikosten oder ähnliches übernommen werden, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Bewilligungsbescheid zu Ihrer Maßnahme. Alles Gute!
Öpnvam 22.11.2019 | 08:08
Ist nicht meine erste Reha, und auf der Website der Klinik steht nichts dazu. Im Schreiben wurde nur ab dem letzten Bahnhof ein Linienbus erwähnt. Google findet auch nichts. Werde mich später zum Bahnhof am Wohnort begeben
Siehe hieram 22.11.2019 | 08:13
Gute Idee! Dann wissen Sie sich ja zu helfen und das könnte hier eh sonst keiner in dieser Angelegenheit. Alles Gute und viel Erfolg!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026