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Fahrtkosten - auf ein Neues

von miwetzel12.11.2008 | 16:03
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Bei den verschiedenen Beiträgen zum Thema Fahrtkosten bei der Wiedereingliederung, habe ich noch eine Frage: Bei mir war die Wiedereingliederung vorgesehen. Am Tag vor der geplanten Wiedereingliederung, hatte ich einen Unfall mit einem Sturz auf meinen Kopf der dann in einer minutenlangen Ohnmacht endete. Daraufhin hat mir der Arzt ein dreimonatiges Fahrverbot ausgesprochen. Ich bin in meiner Firma als Ingenieur tätig - häufig bis ausschließlich sitzend am Schreibtisch und kann diese Arbeit ausführen - nur kann ich nicht zur Arbeitsstelle kommen. Ich bin zusätzlich noch gehehindert - somit kann ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Eine darin enthaltene Strecke von ca. 1 km kann ich nicht mehr zurücklegen. Können in diesem Spezial-Fall die Fahrtkosten mit dem Taxi übernommen werden? Ich erhalte Krankengeld während der Wiedereingliederung von meiner Krankenkasse.

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 13.11.2008 | 08:56

Da bei zusätzlichen Kosten immer der Einzelfall geprüft wird, schlage ich vor, dass Sie sich bei Ihrem Reha-Fachberater erkundigen.

Moderatoren-Antwortam 13.11.2008 | 14:42

Die Reha-Fachberater sind ausgebildete Berater der deutschen Rentenversicherung. Jeder von ihnen hat seinen postalischen Bezirk in dem er mit den Kunden (Versicherte) die einzelnen Maßnahmen durchspricht. Ihren zuständigen Fachberater können Sie über die Hotline 0800 1000 4800 erfahren, oder von Ihrer nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV.

5 Antworten

Unglaublicham 12.11.2008 | 16:33
Was hätten Sie denn gemacht, wenn das alles außerhalb der Wiedereingliederung passiert wäre?
Unbekanntam 12.11.2008 | 19:36
Wieso fragen Sie nicht Ihren Reha-Berater? Ist doch einfacher.
Chrisam 12.11.2008 | 20:53
Da sie Krankengeld von der Krankenkasse erhalten, ist dies eigentlich keine Frage für ein Forum der Rentenversicherung. Fahrtkosten werden von der Krankenkasse nicht gezahlt, da Ziel der Fahrt nichts mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenkasse zu tun hat. Ggf. muss ihr Arzt prüfen, ob durch den Unfall weiter Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Sie sollten sich aber mal persönlich von der Krankenkasse beraten lassen.
Nixam 13.11.2008 | 08:20
Lassen Sie sich zunächst einmal von Ihrem behandelnden Arzt eine REhabilitationsfähigkeitsbescheinigung ausstellen, auf der steht, ob Sie überhaupt in der Lage sind, an der TA-Leistung teilzunehmen. Das Problem: Sind Sie sooo krank, dass Sie tatsächlich ein Taxi benötigen, um die TA-Leistung zu besuchen, muss die Frage gestellt sind, ob Sie überhaupt rehabilitationsfähig sind. Rufen Sie bitte Ihren Fachberater für Rehabiltation an und stellen Sie Ihre Frage dort. Aufgrund der Individualität des Einzelfalls kann ich Ihnen da keine Aussicht auf Zusage der Taxibewilligung versprechen. Nix
miwetzelam 13.11.2008 | 14:34
- jetzt meine Frage: Wer ist denn mein Reha-Berater der hier schon öfters angezogen wurde? Bitte um kurze Mitteilung
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