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Experten-Antwort

Fahrtkosten Kur begrenzt auf 130 Euro?

von Mone18.05.2016 | 14:33
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8 Antworten

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Hallo, ich habe einen Bewilligngsbescheid für eine Kur erhalten, und zwar nach Davos in die Schweiz. Eine Fahrt beträgt von zu Hause aus 615 km. Ebenfalls muss ich eine Vignette kaufen und 3 Euro Parkgebühren am Tag zahlen Die zu erstattenden Fahrtkosten sind auf 130 Euro begrenzt, darin sollen Parkgebühren schon enthalten sein. Ist das so richtig, dass ich den Rest der Kosten selbst zahlen muss? Vignette, weitere Fahrtkosten (insgesamt über 1200 km) und Parkgebühren? Und zahlt mir tatsächlich die Klinik vor Ort die Fahrtkosten aus? Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Mone,

bei Anreise mit dem eigenen Auto erfolgt die Erstattung der Reisekosten in der Regel vor Ort in der Rehabilitationseinrichtung. Sollte dies dort ausnahmsweise nicht möglich sein, werden die Reisekosten direkt vom Rentenversicherungsträger erstattet. Diese werden in Höhe von 0,20 EURO pro km, maximal jedoch in Höhe von insgesamt 130,00 EUR übernommen.

Weitere Informationen zum Thema „Reisekosten“ enthalten der Bescheid über die Rehabilitationsmaßnahme bzw. die beigefügten Unterlagen. Im Zweifelsfall sollten Sie mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger direkt Kontakt aufnehmen, um Ihr Anliegen zu klären.

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7 Antworten

Abcam 18.05.2016 | 14:53
Hallo Man bekommt die Fahrtkosten vor Ort in der Klinik ausbezahlt. Sie könnten doch auch mit der Bahn fahren, dann bekommt man im Vorfeld die Tickets und Fahrplan zugeschickt. Bis zu zwei Gepäckstücke werden abgeholt und vorgeschickt. Bei Verlängerung ruft man beim Reisebüro an und bekommt neue Tickets.
sdfsdfsdfam 18.05.2016 | 17:33
Parkgebühren für das private Kraftfahrzeug können nicht erstattet werden. Sie sind durch die Zahlung der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 BRKG (BundesReiseKostenGesetz) abgegolten. Wenn Sie mit dem Zug anreisen würden, werden die Kosten (2. Klasse) auch erstattet. Einen Höchstbetrag gibt es dabei nicht.
Herz1952am 18.05.2016 | 20:12
Hallo sdfsdfsdf, Das BRKG gilt nur für diesen Personenkreis (Link) https://www.steuertipps.de/gesetze/bundesreisekostengesetz-brkg/…
Herz1952am 18.05.2016 | 20:23
Bei Reha werden allgemein nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel übernommen. Vielleicht sind dies die 130,-- Euro (2. Klasse). Wäre ein bisschen wenig für Hin- und zurück (vielleicht nur einfach). Wenn Sie stationär untergebracht sind werden womöglich die Parkplätze kostenlos zur Verfügung gestellt, bzw. von der Klinik übernommen. Setzen Sie sich diesbezüglich direkt mit Klinik in Verbindung. Evtl. besteht auch kostenloser Transfer vom Bahnhof zur Klinik (und zurück).
Moneam 18.05.2016 | 21:43
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich würde gern mit dem Auto fahren, da ich auch am Wochenende dort etwas unternehmen möchte. Mir wurde bereits mitgeteilt, dass ich 3 Euro am Tag an Parkgebühren zahlen muss. Dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und den Rest aus eigener Tasche zahlen.
Useram 19.05.2016 | 06:26
Fahrten mit PKW, max 130 Euro, keine Gepäckstücke werden erstattet. Fahrten mit Öffis, 2 Klasse in voller Höhe, 2 Gepäckstücke werden erstattet, Fahrkarten aufheben. So ^^
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