Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Fahrtkosten Kur begrenzt auf 130 Euro?

von Mone18.05.2016 | 14:33
3066 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe einen Bewilligngsbescheid für eine Kur erhalten, und zwar nach Davos in die Schweiz. Eine Fahrt beträgt von zu Hause aus 615 km. Ebenfalls muss ich eine Vignette kaufen und 3 Euro Parkgebühren am Tag zahlen Die zu erstattenden Fahrtkosten sind auf 130 Euro begrenzt, darin sollen Parkgebühren schon enthalten sein. Ist das so richtig, dass ich den Rest der Kosten selbst zahlen muss? Vignette, weitere Fahrtkosten (insgesamt über 1200 km) und Parkgebühren? Und zahlt mir tatsächlich die Klinik vor Ort die Fahrtkosten aus? Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.05.2016 | 08:27

Guten Tag Mone,

bei Anreise mit dem eigenen Auto erfolgt die Erstattung der Reisekosten in der Regel vor Ort in der Rehabilitationseinrichtung. Sollte dies dort ausnahmsweise nicht möglich sein, werden die Reisekosten direkt vom Rentenversicherungsträger erstattet. Diese werden in Höhe von 0,20 EURO pro km, maximal jedoch in Höhe von insgesamt 130,00 EUR übernommen.

Weitere Informationen zum Thema „Reisekosten“ enthalten der Bescheid über die Rehabilitationsmaßnahme bzw. die beigefügten Unterlagen. Im Zweifelsfall sollten Sie mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger direkt Kontakt aufnehmen, um Ihr Anliegen zu klären.

7 Antworten

Abcam 18.05.2016 | 14:53
Hallo Man bekommt die Fahrtkosten vor Ort in der Klinik ausbezahlt. Sie könnten doch auch mit der Bahn fahren, dann bekommt man im Vorfeld die Tickets und Fahrplan zugeschickt. Bis zu zwei Gepäckstücke werden abgeholt und vorgeschickt. Bei Verlängerung ruft man beim Reisebüro an und bekommt neue Tickets.
sdfsdfsdfam 18.05.2016 | 17:33
Parkgebühren für das private Kraftfahrzeug können nicht erstattet werden. Sie sind durch die Zahlung der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 BRKG (BundesReiseKostenGesetz) abgegolten. Wenn Sie mit dem Zug anreisen würden, werden die Kosten (2. Klasse) auch erstattet. Einen Höchstbetrag gibt es dabei nicht.
Herz1952am 18.05.2016 | 20:12
Hallo sdfsdfsdf, Das BRKG gilt nur für diesen Personenkreis (Link) https://www.steuertipps.de/gesetze/bundesreisekostengesetz-brkg/…
Herz1952am 18.05.2016 | 20:23
Bei Reha werden allgemein nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel übernommen. Vielleicht sind dies die 130,-- Euro (2. Klasse). Wäre ein bisschen wenig für Hin- und zurück (vielleicht nur einfach). Wenn Sie stationär untergebracht sind werden womöglich die Parkplätze kostenlos zur Verfügung gestellt, bzw. von der Klinik übernommen. Setzen Sie sich diesbezüglich direkt mit Klinik in Verbindung. Evtl. besteht auch kostenloser Transfer vom Bahnhof zur Klinik (und zurück).
Moneam 18.05.2016 | 21:43
Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich würde gern mit dem Auto fahren, da ich auch am Wochenende dort etwas unternehmen möchte. Mir wurde bereits mitgeteilt, dass ich 3 Euro am Tag an Parkgebühren zahlen muss. Dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und den Rest aus eigener Tasche zahlen.
Useram 19.05.2016 | 06:26
Fahrten mit PKW, max 130 Euro, keine Gepäckstücke werden erstattet. Fahrten mit Öffis, 2 Klasse in voller Höhe, 2 Gepäckstücke werden erstattet, Fahrkarten aufheben. So ^^
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026