Hallo Fahrtprobleme,
Fahrkosten werden in Höhe des Betrages zugrunde gelegt, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Beförderungsklasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist.
Vermutlich erhalten Sie daher die Fahrkosten erstattet, die Ihnen bis zum Reha-Ort entstehen. Alles was darüber hinausgeht, ist von Ihnen selbst zu tragen.
Genauere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrer Fachabteilung.