Was genau ist Ihre Frage?
Vielleicht haben Sie aneinander "vorbeigeredet"? Haben Sie schon Bewerbungskosten beantragt und Ihr Rehabilitations-Fachberater hat darunter nur "reine" Unkosten für Bewerbungsunterlagen usw. verstanden oder haben Sie ganz konkret auch "Fahrtkosten für Vorstellungstermine" geltend gemacht?
Vielleicht sollten Sie bei dem Formular, das Sie jetzt vorliegen haben, deutlich darauf hinweisen, dass Sie auch Fahrtkosten geltend machen; Sie können auch um einen kurzfristigen "Vorschuss" bitten. Weisen Sie auf die Dringlichkeit hin!
Das Problem der Kostenübernahme für sog. "vermittlungsunterstützende Leistungen" ist durch eine Änderung zum 01.01.2009 begründet. Die Agenturen für Arbeit übernehmen keine Kosten mehr, wenn ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. In Ihrem Fall also die Rentenversicherung.
Das kann aber nicht Ihr Nachteil sein! Bitte setzen Sie sich noch einmal mit Ihrem Rehabilitations-Fachberater und/oder Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung; wenn Sie telefonisch nicht weiter kommen, sofort schriftlich!
Auszug aus der Gemeinsamen Arbeitsanweisung der Rentenversicherungsträger zu § 33 SGB IX:
"R7.2.6 Bewerbungskosten
Durch das am 01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, wurden die bisherigen §§ 45 und 46 SGB 3 neu gefasst und enthalten zu Bewerbungskosten keine konkreten Angaben mehr.
Die Bundesagentur für Arbeit führt in ihrer Geschäftsanweisung vom 01.01.09 zum § 45 SGB 3 zu dem Thema der Berücksichtigung von anderen Reha-Trägern aus, dass nach § 22 Abs. 2 SGB 3 allgemeine und besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (hierzu gehören auch Leistungen nach § 45 SGB 3) nur erbracht werden dürfen, sofern nicht ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Hiervon ausgenommen sind nur die Leistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung von Beratungs- und Vermittlungsgesprächen stehen.
Für Versicherte, die sich z. B. in einer von einem Rentenversicherungsträger durchgeführten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben befinden oder für Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung können Bewerbungskosten im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung bis zu einem Betrag von 260,00 EUR jährlich übernommen werden. Entstandene Reisekosten sind gesondert zu erstatten.
Als übliche Bewerbungskosten können insbesondere Aufwendungen übernommen werden für
- Beglaubigungen
- Fotokopien
- Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen
(z. B. Schreibpapier, Briefumschläge, Klarsichthüllen, Porto)
- Lichtbilder
- Stellengesuche in der Presse
- Vorstellungsgespräche.
Kosten für
- den Erwerb von Zeitungen/Zeitschriften zur Auswertung von Stellenangeboten
- Telefongespräche
sind grundsätzlich nicht zu übernehmen. ..."