Erfolgt die Beratung im Rahmen Ihres 400 Euro-Jobs und erhalten Sie die Fahrkosten von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt oder führen Sie die Beratung im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit durch, die mit Ihrem Minijob nichts zu tun hat?
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Erfolgt die Beratung im Rahmen Ihres 400 Euro-Jobs und erhalten Sie die Fahrkosten von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt oder führen Sie die Beratung im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit durch, die mit Ihrem Minijob nichts zu tun hat?
Wenn Ihr Arbeitgeber Fahrkosten erstattet, ist dies Arbeitsentgelt und damit auch für den Hinzuverdienst zu berücksichtigen, sofern diese Zahlung lohnsteuerpflichtig sind. Lohnsteuerfreie Entschädigungen fallen nicht unter den Begriff des Arbeitsentgeltes.
Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit (auch Fahrkostenerstattung) sind im Rahmen des Hinzuverdienstes zu berücksichtigen, wenn dies unter den Begriff des Arbeitseinkommens fälllt. Dazu müssen im Einkommenssteuerbescheid Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit ausgewiesen werden.
Das Sozialversicherungsrecht ist ist bei den Begriffen Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen eng an das Steuerrecht gekoppelt. Für uns maßgebend sind demnach auch die steuerrechtlichen Konsequenzen.
Bis zu welchem Betrag allerdings Fahrkosten des Arbeitgebers lohnsteuerfrei sind, können wir Ihnen leider nicht sagen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Arbeitgeber bzw. an das zuständige Finanzamt.
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