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Experten-Antwort

Fahrtkostenerstattung

von kss8104.05.2018 | 12:57
456 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, vor 8 Tagen war ich bei einem Gutachter und die Fahrscheine für die Fahrten hin und zurück sind jetzt durch ein Missgeschick nicht mehr vorhanden. Kann man dennoch die Kosten bestattet bekommen oder ist es ohne die Nachweise nicht mehr möglich? Mit freundlichen Grüßen kss81

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte beantragen Sie die Fahrtkostenerstattung. Die Preistarife für die öffentlichen Verkehrsmittel sind den Abrechnungsstellen bekannt.

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8 Antworten

Kontrolleuram 04.05.2018 | 13:03
Wer schwarz fährt hat keine Fahrscheine. Darum gibt es nix.
Grokoam 04.05.2018 | 18:09
Erd oder Feurbestattung?
kss81am 04.05.2018 | 19:37
Bitte schließen!! Solche dämlichen Antworten braucht nicht mal der dümmste Mensch auf diesem Planeten.
Kss82am 04.05.2018 | 19:47
Saublöde Frage = blöde Antworten. Alles klar Bruder!
Schorscham 04.05.2018 | 20:13
Das müsste klappen. Der Gutachter kann ja bestätigen, dass Sie bei ihm waren und dann müsste die DRV auch ohne Vorlage der Fahrkarten mindestens die Kosten für die günstigste Anreiseart übernehmen. MfG
Erkenntnisam 05.05.2018 | 09:12
Fragt sich, ob nicht der Fragende der dümmste Mensch ist! Letztendlich hat er die Nachweise verloren!
Hubertam 07.05.2018 | 11:03
sehr schön... Dumschwätzer wie kss81 oder Groko braucht hier kein Mensch
grokoam 07.05.2018 | 12:07
Und das bestimmst ganz alleine Du.
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