Hallo Frau Engel,
sofern Beiträge zu Unrecht gezahlt wurden, können diese grundsätzlich erstattet werden.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt
/5_Services/04_
formulare_antraege/_pdf/V8225.pdf?__blob=publication
File&v=14
Details klären Sie bitte mit der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse).