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Experten-Antwort

Falsche Anwendung der SV bei Gleitzonenregelung

von Karla27.09.2022 | 14:38
302 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 4 Jahre beschäftigt, bis voriges Jahr schwankend zwischen Mini und Midijob bei einem AG. Seit Januar Midi und nun fällt mir auf, dass bisher immer die vollen SV Beiträge, anstatt die Gleitzonenregel abgeführt wurden. Ich forderte vom AG eine Korrektur der letzten 3 Jahre, da er keine schriftliche Erlaubnis für die vollen Abzüge von mir hat. Er lehnt ab, da ich ja monatlich eine Abrechnung bekommen habe und diese hätte ja überprüfen können. Nun stellt sich die Frage, kann ich die zu vielen Beiträge von der Einzugstelle der Krankenkasse zurückbekommen oder ist definitiv der AG zuständig. Wozu denn meine Unterschrift? Muss der AG diese nicht bei der KK vorlegen, denn da würde er rechtswidrig handeln und die Ausschlussfrist des Rahmentarifvertrages von 2 Monaten wäre unwirksam? Danke für konstruktive Antworten. :) LG Karla

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karla,

die Krankenkasse als Einzugsstelle entscheidet über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bezüglich der Beiträge aus dem Minijob an die Minijobzentrale in 45115 Essen als Einzugsstelle. Für Fragen zum Midijob wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse als Einzugsstelle.

Im Rentenforum können diese Anfragen nicht beantwortet werden

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Pierream 27.09.2022 | 15:00
Hallo Karla, und was ist ihre Fragen an das Rentenforum? MfG
Danaam 27.09.2022 | 15:40
Da wirst du leider keine Chance haben, der Arbeitgeber hat Recht. Du musst als Arbeitnehmer deine Abrechnung prüfen. Denn es kann immer mal passieren das was falsch ist und dafür gibt es dann die Abrechnung.
Larezam 27.09.2022 | 16:07
Was aber nicht heißt, dass zu unrecht bezahlte Beiträge nicht von der Einzugsstelle oder Rentenversicherung zurückgefordert werden können. Und so könnte der Fall hier liegen. Hat aber eine sehr komplizierte Materie-als individuelle Beratung in Anspruch nehmen.
W°lfgangam 27.09.2022 | 19:22
Ergänzend: die DRV selbst bietet Ihnen Hilfestellung an/hat für solche Fälle bereits einen Vordruck "V8225 - Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung bei der Krankenkasse" vorbereitet: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Download/ausfüllen und ab an die KK/Einzugsstelle ...der AG muss da nicht mitwirken/unterschreiben /kann von Ihnen alleine angeleiert werden. Gruß w.
Karlaam 28.09.2022 | 13:17
Hallo, Danke für eure Antworten ;) In dem Formular V8225 ist ab Seite 3 Angaben vom Arbeitgeber zu machen. Einfach frei lassen und abschicken? Danke. LG Karla
Karlaam 29.09.2022 | 14:35
Danke, es dämmerte jetzt :) Grüße Karla
Deutsche Rentenversicherung
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