Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo, Covidlonghauler,
wenn Sie in Übereinstimmung mit den Ärzten und Therapeutin der Reha-Klinik keinen Sinn in einer weiteren Behandlung dort sehen, können Sie diese natürlich jederzeit abbrechen.
Sollte die Reha-Maßnahme aufgrund der Aufforderung eines anderen Sozialleistungsträgers erfolgt sein (z.B. Krankenkasse oder Agentur für Arbeit), müssen Sie dort auch Rücksprache halten.
Mit Beendigung der Reha endet auch die Zahlung von Übergangsgeld, wenn Sie darauf einen Anspruch hatten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.