Hallo, Covidlonghauler,
wenn Sie in Übereinstimmung mit den Ärzten und Therapeutin der Reha-Klinik keinen Sinn in einer weiteren Behandlung dort sehen, können Sie diese natürlich jederzeit abbrechen.
Sollte die Reha-Maßnahme aufgrund der Aufforderung eines anderen Sozialleistungsträgers erfolgt sein (z.B. Krankenkasse oder Agentur für Arbeit), müssen Sie dort auch Rücksprache halten.
Mit Beendigung der Reha endet auch die Zahlung von Übergangsgeld, wenn Sie darauf einen Anspruch hatten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung